Viele Arbeitslose verdienen sich heutzutage mit Minijobs etwas dazu. Dank einer Gesetzesänderung ist es ab sofort erlaubt, für 450 Euro im Monat zu arbeiten. Damit man trotz Nebenverdienst weiterhin als arbeitslos gilt, muss jedoch nicht nur der finanzielle Rahmen eingehalten werden.
Wichtig ist auch die tatsächliche Arbeitszeit, die geleistet wird. Diese darf 15 Wochenstunden nicht erreichen oder gar überschreiten. Ist dies der Fall, gilt der Minijobber nicht mehr als arbeitslos und verliert sämtliche Leistungsansprüche.
Übt man eine Nebenbeschäftigung unter 15 Wochenstunden aus, wird das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet. 165 Euro sind dabei monatlich anrechnungsfrei.
Jede Nebenbeschäftigung sollte unverzüglich bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Nur so können Doppelmeldungen bei der Sozialversicherung oder Nachzahlungen der zu viel gezahlten Leistungen effektiv vermieden werden.
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