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Maschmeyer bestätigt in Zeugenaussage vor Gericht

Hannover (ots) – Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat heute bei einem Gerichtstermin im Verfahren eines Anlegers gegen AWD wegen angeblich überhöhter Provisionen den Unternehmer Carsten Maschmeyer als Zeugen gehört. Der zu klärende Sachverhalt bezog sich auf die Unterstellung, es habe bei der Vermittlung von Finanzprodukten Provisionen von 15 Prozent gegeben, die besondere Aufklärungspflichten der Berater an den Anleger erfordert hätten.

Herr Maschmeyer, der seine Anteile an AWD im Jahr 2007 vollständig verkauft hat und nicht mehr im Unternehmen tätig ist, hat als Zeuge zum wiederholten Mal bestätigt, dass es während seiner Zeit beim AWD keine überhöhten Provisionen gegeben hat. Bereits vor einigen Wochen war Herr Maschmeyer als Zeuge bei einer Verhandlung am Oberlandesgericht Köln geladen und hatte bestätigt, dass die Provisionshöhe immer den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat – hier sind am 30. August 16 Klagen abgewiesen worden.

Zum Jahreswechsel waren aufgrund des Eintritts der endgültigen Verjährung zahlreiche Anlegerklagen eingereicht worden. Insgesamt sind rund 200 dieser Klagen von Gerichten abgewiesen worden, 200 weitere wurden zurückgenommen.

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Über Carsten Maschmeyer

Carsten Maschmeyer ist Unternehmer, Berater und Finanzinvestor. Nach seinem Medizinstudium gründete er 1988 den unabhängigen Finanzoptimierer AWD, der im Jahr 2000 an die Börse gebracht wurde und in den MDAX aufstieg. 2007 trennte sich Carsten Maschmeyer von seinen AWD-Anteilen und ist dort nicht mehr tätig. Er ist an zahlreichen Unternehmen in verschiedenen Branchen beteiligt und hat diverse berufliche Schwerpunkte, unter anderem als Geschäftsmann und Berater für Entscheidungsträger und Finanzkonzerne.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/106681/2327155/maschmeyer-bestaetigt-in-zeugenaussage-vor-gericht-es-gab-keine-ueberhoehten-provisionen/api

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