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Kfz-Versicherung für Fahranfänger – SF-Klasse übernehmen

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Coburg – Nicht jeder nimmt nach der Führerscheinprüfung gleich im eigenen Wagen Platz. Oft nutzen Studenten oder junge Menschen in der Ausbildung die Autos ihrer Eltern und Großeltern. Irgendwann soll dann aber doch ein eigener Pkw vor der Tür stehen. Der Autokauf reißt immer ein tiefes Loch ins Portemonnaie. Sparen lässt sich eventuell bei der Versicherung des ersten eigenen Wagens.

Quellenangabe: HUK-COBURG
Quellenangabe: HUK-COBURG

Wie tief der Versicherungsneuling dafür in die Tasche greifen muss, kann von seiner bisherigen Fahrpraxis abhängen. Hat er in der Vergangenheit zum Beispiel regelmäßig das Auto seiner Eltern, Schwieger- oder Großeltern genutzt, kann er, wie die HUK-COBURG mitteilt, eventuell den Schadenfreiheitsrabatt dieses Wagens übernehmen.

Wie das geht? Der Verwandte muss – als bisheriger Anspruchsberechtigter – seinem Kfz-Versicherer mitteilen, dass er auf den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) des gemeinsam genutzten Pkw verzichtet. Im Gegenzug beantragt der künftige Versicherungsnehmer die Übernahme dieses Rabatts. Als Nachweis für die Dauer der Fahrzeugnutzung teilt er dem Versicherer zusätzlich mit, wie lange er einen Führerschein besitzt. Dieser Zeitraum entscheidet darüber, in welche SF-Klasse der neue Kfz-Versicherungsvertrag eingestuft wird.

Quelle: ots

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