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International durchstarten – Firmengründungen in Singapur boomen

Der Insel- und Stadtstaat Singapur ist das Drehkreuz der Finanzmärkte und der globale Markt breitet sich immer mehr aus. Singapur, die Boomcity beherbergt mittlerweile weit über 7.000 ausländische Firmen und ein Stopp ist noch lange nicht in Sicht. Doch warum ausgerechnet die aufstrebende Metropole Asiens? Ist eine Firmengründung in Singapur empfehlenswert?

Welche Vorteile haben ausländische Firmengründer in Singapur? Was spricht für die Metropole?

  • Die Korruptionsrate ist extrem niedrig.
  • Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind optimal.
  • Der Hafen der Stadt ist der Umschlagplatz in Asien für Waren aus aller Welt.
  • Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind vorteilhaft und lukrativ.
  • Der Markt der Arbeitskräfte ist erfreulich gut mit vielen Fachkräften bestückt.
  • Singapur liegt zentral und hat viele funktionierende Zu- und Abgänge.
  • Eine optimale Infrastruktur, ob nun zu Lande oder in der Luft.

Die beliebteste Rechtsform – die Private Limited Company

Diese Form der Firmengründung hat in den letzten Jahren eine hohe Rate an Neuzulassungen erlebt. Warum es genau diese Form der nicht börsenorientierten Aktiengesellschaft sein soll?

  • Steuerprivileg
    Die Erträge aus den Auslandsgeschäften gelten als steuerfrei.
  • Randbedingung
    Das Tor Richtung Südostasiens. Dieser Beiname bezeichnet den angestrebten Markt gut. Die Wirtschaft floriert und der Boom geht munter weiter und trotzt jeder Krise.
  • Verschwiegenheit
    Ein strenges und gesetzliches Bankgeheimnis schützt viele Anleger und Geschäftsleute.
  • Mindestkapital
    Es gibt bei der Gründung keine Mindesteinlage. Keine Vorschrift oder Gesetz verlangt eine Einzahlung auf das Firmenkonto.

Die Private Limited Company kann mit einer deutschen GmbH verglichen werden. Ein Unterschied ist natürlich die Mindesteinlage, die in Singapur nicht relevant ist. Während in Deutschland aktuell 25.000 Euro aufgebracht werden müssen, so ist das in Asien bereits für einen SGD 1,00 möglich. Natürlich müssen auch gesetzliche Richtlinien eingehalten werden. Diese besagen zum Beispiel, dass mindestens eine eingetragene Person ihren Wohnsitz in Singapur haben muss. Diese Person muss den Status eines Direktors haben.

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Dass eine Buchhaltungspflicht besteht, das ist aus den hiesigen Breitengraden bekannt. Eine jährliche externe Revision prüft die laufenden und angeschlossenen Geschäftsvorfälle des letzten Jahres. Und auch die jährliche Generalversammlung muss abgehalten werden. In welcher Form und welchem Umfang, das bleibt dem Unternehmen überlassen. Der Boommarkt Asien hat niemals aufgehört zu wachsen. Wer jetzt noch einsteigen möchte, der kann immer noch ausreichend Kapital generieren.

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Ein Kommentar

  1. Gut zu wissen, dass die Firmengründungen in Singapur boomen. Da lohnt es sich, sich mal beraten zu lassen. Vielen Dank für den Beitrag.

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