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Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung ist abschließend

München. Versicherte mit einer privaten Krankenversicherung sollten sich den Hilfsmittelkatalog genau anschauen. In ihm wird geregelt, für welche medizinischen Hilfsmittel die private Krankenversicherung zahlen muss. Und diese Liste ist abschließend, wie ein Verfahren vor dem Landgericht München (AZ: 26 O 2114/09) zeigte.

Die Richter wiesen in diesem Fall den privat versicherten Kläger darauf hin, dass eben deswegen ein Schlafapnoe-Gerät nicht erstattet werden muss. Das Gerät selbst war im Hilfsmittelkatalog nicht erwähnt, und die Richter wollten es auch nicht als Atemmonitor anerkennen. Denn Atemmonitore sind reine Messgerät, die die Atemfrequenz messen und bei Bedarf ein Warnsignal abgeben. Dagegen greifen Schlafapnoe-Gerät aktiv in die Atmung ein und sind somit nicht vergleichbar.

ddp.djn/jwu/mbr

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