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Gentests dürfen bei manchen Versicherungen verlangt werden

Berlin. Das seit dem Februar geltende Gendiagnostikgesetz regelt, dass Versicherer keine Auskünfte über genetische Daten verlangen und auch keine Ergebnisse und Daten entgegennehmen dürfen. Außerdem dürfen die Versicherer auch keine Untersuchungen und Analysen vom Antragsteller verlangen. Von dieser grundsätzlichen Regelung gibt es jedoch Ausnahmen beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Pflegerentenversicherungen.

Vereinbart der Antragsteller eine Versicherungsleistung von mehr als 300 000 Euro oder eine Jahresrente von mehr als 30 000 Euro, kann das Versicherungsunternehmen die Mitteilung von vorliegenden Ergebnissen und Daten verlangen. Eigene Untersuchungen oder Analysen dürfen jedoch nicht angefertigt oder verlangt werden.

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