Aktuelle MeldungenVerschiedenes

Fahrverbot nach über einem Jahr?

ARKM.marketing
     

Verkehrsrecht

Liegt ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln schon sehr lange zurück, können die Gerichte von einem eigentlich fälligen Fahrverbot absehen. Die Zeit, die bis zur endgültigen Entscheidung vergeht, weil der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt hat, zählt allerdings nicht. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Eine Autofahrerin hatte am 21. September 2016 die zulässige Geschwindigkeit übertreten. Am 1. Dezember 2017 verurteilte sie das Amtsgericht Bremen zu einer Geldbuße von 160 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot. Die Betroffene legte wenige Tage später Rechtsbeschwerde gegen das Urteil ein. Sie war der Ansicht, dass das Amtsgericht nach Ablauf einer so langen Zeit kein Fahrverbot mehr hätte verhängen dürfen. Die endgültige Entscheidung durch das Oberlandesgericht (OLG) fiel dann im Juli 2019.

Das Urteil

Das OLG wies die Rechtsbeschwerde der Frau ab. „Die Gerichte sehen üblicherweise von einem Fahrverbot ab, wenn der Verstoß schon lange zurückliegt, die Verzögerung nicht Schuld des Betroffenen ist und dieser in der Zwischenzeit keine weiteren Verkehrsverstöße mehr begangen hat“, erklärt Michaela Rassat. „Denn Fahrverbote sollen ein Denkzettel sein, damit Betroffene ihr Verhalten ändern. Jahre später macht dies aber keinen Sinn mehr.“ Das OLG wies darauf hin, dass die Gerichte normalerweise bei einem Zeitablauf ab etwa zwei Jahren zwischen Tat und Urteil von einem Fahrverbot absehen. Umstritten sei aber, ob hier nur die Zeit bis zum ersten Gerichtsurteil zähle oder auch die Zeit bis zum Urteil in der zweiten Instanz. „Früher hatte das Oberlandesgericht Bremen durchaus so entschieden, dass auch die Zeit für die zweite Instanz mitzählt. Nun änderte das Gericht jedoch seine Rechtsprechung“, erläutert die Rechtsexpertin. Das OLG entschied, dass nur die Zeit bis zum ersten, amtsgerichtlichen Urteil maßgeblich ist. Dies waren hier gut 14 Monate. Diese Zeit sei zu kurz, um auf das Fahrverbot zu verzichten. „Als Grund führte das Oberlandesgericht unter anderem an, dass eine Einrechnung der Verfahrensdauer der zweiten Instanz Betroffenen einen falschen Anreiz geben könnte, Rechtsmittel einzulegen“, ergänzt Michaela Rassat.

Was bedeutet das für Autofahrer?

Ein Fahrverbot kann gravierende Auswirkungen haben, wenn Betroffene ihr Fahrzeug zum Beispiel für den Beruf benötigen. Braucht ein Gericht etwa wegen Arbeitsüberlastung länger als zwei Jahre für seine Entscheidung, können Verkehrsteilnehmer sich durchaus darauf berufen, dass zu viel Zeit vergangen ist, um ein Fahrverbot zu verhängen. Allerdings zählt die zweite Gerichtsinstanz dann zeitmäßig nicht mehr mit. „Übrigens räumte das Oberlandesgericht ein, dass es auch davon wieder Ausnahmen geben kann“, ergänzt die Rechtsexpertin. „Dies gilt zum Beispiel bei einer besonders langen Verfahrensdauer in der zweiten Instanz. Zwanzig Monate sah das Gericht hier aber noch nicht als außergewöhnlich an.“

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 19. Juli 2019, Az. 1 SsBs 4/19

Quelle: ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.