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Einsatz von LED-Retrofits am Auto unzulässig

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Bonn. Manche Autobesitzer wollen die Beleuchtung ihres Fahrzeugs in Eigenregie verbessern. „Besonders häufig geschieht dies in jüngster Zeit mit sogenannten LED-Retrofits“, hat Ulrich Köster vom Zentralverband deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn beobachtet. Das sind Leuchtdioden, die in Lampensockel gebräuchlicher Autolampen passen und somit beispielsweise im Blink-, Stand- oder Schlusslicht verwendet werden. „Ihr Einsatz ist jedoch verboten“, mahnt Köster. Jede Autolampe müsse zugelassen sein. Doch kein einziges LED-Retrofit weise das vorgeschriebene Prüfzeichen, ein großen E in einem Kreis, auf.

Auch wenn der Umbau zum Beispiel wegen der Energieeinsparung auf den ersten Blick sinnvoll erscheine, sollte man die Finger von LED-Retrofits lassen. Der Einsatz nicht zugelassener Lampen am Auto führe zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Auch der Versicherungsschutz sei dann in Gefahr.

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