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Edelmetalleinlagerung jetzt auch im Zollfreilager

Frankfurt am Main – Die Degussa Goldhandel GmbH bietet ihren Kunden als Sonderform des bewährten Degussa Wertlagers jetzt auch eine Einlagerung von Edelmetallen in einem Zollfreilager an.

Im Mittelpunkt dieses Angebotes steht die Idee, bei Degussa erworbene Edelmetalle direkt mit dem Einkauf in einem sicheren und als Zollfreilager behördlich registrierten Lager in Deutschland unterbringen zu können.

Quelle: Degussa Goldhandel GmbH
Quelle: Degussa Goldhandel GmbH

Bei diesem Vorgehen fällt für Weißmetalle (hierzu gehören Silber, Platin, Palladium und Rhodium) die Mehrwertsteuer erst an, wenn sich der Anleger das Metall auch tatsächlich ausliefern lässt. Der abzuführende Mehrwertsteuerbetrag richtet sich dann nach dem Wert zum Zeitpunkt der Auslieferung. Sollten die Metalle, ohne sie offiziell auszulagern und damit zoll- und steuertechnisch in die Bundesrepublik einzuführen, direkt wieder aus dem Lager heraus verkauft werden, fällt keine Mehrwertsteuer an.

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Zielgruppe für das neue Produkt der Degussa sind mittel- und langfristig orientierte Investoren, die zwar auf ein tatsächliches physisches Vorhandensein der von ihnen gekauften und vorwiegend industriell genutzten weißen Edelmetalle Wert legen, die aber gleichzeitig keinen unmittelbaren Zugriff auf die Metalle benötigen. Mit Hilfe des Zollfreilagers können diese Anleger zum Beispiel an einem Preisanstieg von Silber und den Platinmetallen partizipieren, ohne bei einem Kauf eine Pflicht zur sofortigen Entrichtung von Mehrwertsteuer auszulösen.

Quelle: Degussa Goldhandel GmbH
Quelle: Degussa Goldhandel GmbH

Interessierten Investoren bietet die Degussa zur Einlagerung in das Zollfreilager eine Vielzahl von Produkten an. Dazu gehören unter anderem Silberbarren in den Größen ein, fünf und 15 Kilogramm sowie australische Koala-Silbermünzen mit einem Gewicht von einem Kilogramm. Außerdem umfasst das Angebot Platin-, Palladium- und Rhodiumbarren mit einem Gewicht von 100 Gramm.

Der Mindestanlagebetrag pro Einlagerung im Degussa Zollfreilager beträgt 15.000 Euro netto je Einlagerungsgeschäft. Die Einlagerung selbst erfolgt ausschließlich auf den Namen der Kunden. Jeder Artikel erhält dazu eine individuelle Artikel-Identifikationsnummer und wird präzise dokumentiert. Eine Sammelverwahrung findet nicht statt. So wird gewährleistet, dass die eingelagerten Edelmetallbestände jederzeit im Eigentum der Kunden verbleiben und zu jedem Zeitpunkt individuell identifizierbar sind.

„Mit dem Degussa Zollfreilager ist unsere Produktpalette für Anleger im Bereich Einlagerung nun vollständig“, kommentiert Degussa-Geschäftsführer Wolfgang Wrzesniok-Roßbach das neue Produkt. „Ganz gleich, ob Kunden Schließfächer, die Verwahrung in einem Wertlager oder eben in einem Zollfreilager wünschen: für alle Bereiche hält unser Unternehmen nun ein passendes Angebot bereit. Und das nicht nur im In-, sondern auch im Ausland. Letzteres wird durch unsere weltweite Zusammenarbeit mit renommierten Spezialisten für Produktion, Transport und Einlagerung ermöglicht.“

Quelle: Degussa Goldhandel GmbH

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