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DSGVO: So sollten Unternehmen mit ihr umgehen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25.05.2018 in Kraft und Unternehmen müssen sich nun an die neuen Regelungen halten. Doch was ändert sich genau und warum ist die DSGVO eigentlich gut für Kunden und Unternehmen?

In diesem Artikel werden die Fragen behandelt, was die DSGVO ist und wie Unternehmen damit umgehen sollten.

Warum die DSGVO gut für Kunden und Unternehmen ist

Die DSGVO bringt für Kunden und Unternehmen gleichermaßen Vorteile mit sich. Während sich Kunden über mehr Schutz ihrer Daten freuen können, haben Unternehmen die Chance, durch einen gezielten Umgang mit den personenbezogenen Daten der Kundschaft, diese enger an sich zu binden. Denn letztlich ist es gerade die Vertrauenswürdigkeit, die entscheidend dafür ist, ob ein Kunde dem Unternehmen seine Daten anvertraut oder nicht. Mit der Einführung der DSGVO wird daher sowohl für Kunden als auch für Unternehmen ein großer Schritt in Richtung mehr Sicherheit und Vertrauen getan. Um die DSGVO zu wahren, sollte man auf Unternehmen für Aktenvernichtung zurückgreifen, etwa in Ludwigshafen.

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Die DSGVO ist kein Grund zur Panik – so behält man den Überblick


Die beste Methode, um den Überblick zu behalten, ist es sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann man sich von Fachleuten informieren lassen oder verschiedene Artikel und Ratgeber im Internet durchlesen. Auch die Datenschutzbehörden selbst bieten hilfreiche Informationen an. Zum anderen kann man sich aber auch an einen Datenschutzbeauftragten wenden, der einem bei der Umsetzung der neuen Regeln hilft.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, die eigenen Datenschutzbestimmungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei sollte man besonders darauf achten, dass alle Angaben klar und verständlich formuliert sind und keine Fragen offenbleiben. Auch die Einwilligungserklärungen müssen den neuen Anforderungen entsprechen. Wer hier unsicher ist, der sollte sich an einen Experten wenden.

Abschließend sei noch gesagt, dass die DSGVO nicht nur für Unternehmen eine Umstellung bedeutet, sondern auch für Privatpersonen. Jeder sollte sich daher auch mit den neuen Regelungen vertraut machen und wissen, welche Rechte er hat. Nur so kann man sicherstellen, dass die eigenen Daten auch wirklich gut geschützt sind.

DSGVO – Die wichtigsten Änderungen

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Foto von Chris / adobe.stock.com

Die DSGVO stellt für Unternehmen einige neue Pflichten auf. Zum einen müssen sie nun genau dokumentieren, welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten und warum. Zum anderen müssen sie den Betroffenen ihre Rechte auf Auskunft, Löschung und Widerspruch klar und verständlich erklären. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten der Betroffenen korrekt und aktuell sind.

Um die Pflichten aus der DSGVO umzusetzen, müssen Unternehmen zunächst einmal genau überprüfen, welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten und warum. Diese Überprüfung ist notwendig, da viele Unternehmen bisher gar nicht wissen, welche sensiblen Daten sie eigentlich speichern und verarbeiten. Viele Unternehmen sammeln zum Beispiel personenbezogene Daten in ihren Kundendatenbanken, ohne dass es einen konkreten Grund dafür gibt. Diese Praxis ist mit der DSGVO nun nicht mehr zulässig.

Des Weiteren müssen Unternehmen den Betroffenen ihre Rechte auf Auskunft, Löschung und Widerspruch klar und verständlich erläutern. Dies kann beispielsweise in Form eines Hinweises auf der Website oder in den AGB geschehen. Die Erläuterung muss so gestaltet sein, dass sie von jedem Betroffenem leicht verstanden werden kann.

Abschließend müssen Unternehmen sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten der Betroffenen korrekt und aktuell sind. Dies bedeutet, dass Unternehmen regelmäßig überprüfen sollten, ob die gespeicherten Datensätze noch korrekt sind. Falls nicht, müssen diese Datensätze unverzüglich gelöscht werden.

Grundsätzlich macht es Sinn, sich als Unternehmer genauestens in die DSGVO einzulesen.

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