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Bund und Länder diskutieren Steuererhebung auf Lkw-Maut

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Düsseldorf/Stuttgart. Bund und Länder diskutieren den Umgang mit Lkw-Maut und Gewerbesteuer. Wie die «Wirtschaftswoche» vorab berichtete, hat das Finanzamt Reutlingen einen Spediteur dazu verpflichtet, auf die abgeführte Lkw-Maut noch Gewerbesteuer zu zahlen. Zur Begründung habe es geheißen, dass es sich bei der Maut um eine Miete für die Benutzung der Autobahn handeln würde. Und Mieten würden seit der Unternehmensteuerreform 2008 zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen.

Laut dem Magazin hat der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) das Bundesfinanzministerium aufgefordert, diese steuerjuristische Interpretation zu stoppen.

«Diese Frage wird gerade auf Bund-Länder-Ebene erörtert. Es gibt noch keine abschließende Entscheidung», teilte das baden-württembergische Finanzministerium mit. Bis dahin seien die Finanzämter des Landes angewiesen, von einer Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer abzusehen. «In den entsprechenden Gremien von Bund und Ländern setzt sich Baden-Württemberg für eine Befreiung der Lkw-Maut bei der Gewerbesteuer ein», hieß es weiter.

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