Aktuelle MeldungenFinanzenVerschiedenes

Ausstieg aus Baufinanzierung – Welche Möglichkeiten haben Kreditnehmer

ARKM.marketing
     

Hamburg – Wenn das Leben Kapriolen schlägt, erweisen sich langfristige Baufinanzierungskredite oftmals als unflexibel: Denn Arbeitslosigkeit, Trennung, Todesfall oder ein unverhoffter Geldsegen ändern finanzielle Voraussetzungen vieler Kreditnehmer. Auch weniger dramatische Situationen, wie die aktuell historisch niedrigen Baugeldzinsen, führen dazu, dass Immobilienbesitzer ihre Finanzierungspläne überdenken. „Um Kredite zu kündigen oder umzuschulden müssen Häuslebauer vertraglich festgelegte Bedingungen beachten. Bei voreiligen Entscheidungen drohen Kreditnehmern zusätzliche Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

Quelle: pixabay.com/Alexander Stein
Quelle: pixabay.com/Alexander Stein

Wann ist eine Kündigung möglich?

Kreditnehmer dürfen von einer Sonderkündigung nur Gebrauch machen, wenn die Immobilie verkauft oder die Bank eine Erweiterung des Kredits verwehrt und das Haus daher als Sicherheit für eine andere Bank verwendet werden muss. Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Verträge mit einer Zinsbindungsfrist – auch wenn der Vertrag über 15 oder mehr Jahre läuft – dürfen regulär nach Ablauf der zehn Jahre gekündigt werden. Bei Umschuldungen während der Zinsbindung verlangen Banken oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ob und zu welchem Preis der Kreditnehmer raus darf, entscheidet die Bank.

Vorfälligkeitsentschädigung als Ablösesumme

Aufgrund vorzeitiger Vertragsauflösung entgehen Banken Einnahmen, die sie in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung wieder einholen wollen. Die Höhe der Summe ist dabei abhängig von der Restlaufzeit und dem Zinsniveau. „Vorfälligkeitsentschädigungen fallen oftmals unverhältnismäßig hoch aus und machen die Umschuldung daher unattraktiv, weil sich ein Wechsel nicht mehr lohnt. Wer Vorlauf hat, sollte das Forward-Darlehen in Betracht ziehen“, so Scharfenorth weiter. Kreditnehmer vereinbaren das Forward-Darlehen in der Regel Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist und sichern sich so die aktuellen Zinsen für den Anschlussvertrag.

Mithilfe von Volltilgungen umgehen manche Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung, indem sie die Restschuld in einer Summe bezahlen. Diese Möglichkeit muss jedoch vertraglich zugesichert sein. Ob die Umschuldung oder Anschlussfinanzierung Kreditnehmern finanzielle Erleichterung bringt sowie praktische Hinweise und ausführliche Informationen über Anschlussfinanzierungen erfahren Interessierte unter https://www.baufi24.de/anschlussfinanzierung/.

Quelle: Baufi24 GmbH

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.