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Arbeitsgericht verhandelt über Kündigung wegen Essensmarke

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Reutlingen. Das Arbeitsgericht Reutlingen verhandelt heute (11. Mai, 10.00 Uhr) über eine fristlose Kündigung wegen eines sogenannten Bagatelldelikts. Der betroffene Arbeitnehmer soll eine Essenmarke unberechtigt eingelöst haben.

Dem 35-jährigen Sachbearbeiter war gekündigt worden, nachdem er das Mittagessen seiner Lebensgefährtin unter Einlösung einer Essenmarke bezahlt hatte, die er sich zuvor von einem Kollegen erbeten hatte. Die Bons sind ausdrücklich nicht übertragbar. Während der Arbeitgeber die Vorgehensweise des Mitarbeiters als Kündigungsgrund ansieht, hält dieser eine Abmahnung für das ausreichende Mittel, um auf sein unüberlegtes Verhalten zu reagieren.

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