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Allianz zahlt Millionenentschädigung an Kunden

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Stuttgart (dapd). Die Allianz Lebensversicherung will als Folge eines Urteils zu unwirksamen Vertragsklauseln Entschädigungen von insgesamt bis zu 117 Millionen Euro an betroffene Kunden zahlen. Das sagte ein Allianz-Sprecher am Dienstag in Stuttgart. Die Allianz habe eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen, nachdem auch andere Versicherer dort im vergangenen Jahr unterlegen waren, erklärte der Sprecher.

Damit akzeptiert die Allianz ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom August 2011, in welchem die Richter Vertragsklauseln etwa zum Rückkaufwert und zu Stornokosten von Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt hatten (AZ 2 U 138/10). Das Gericht beanstandete die falsche Abrechnung von Policen.

Betroffen von der Entscheidung sind dem Allianz-Sprecher zufolge etwa 900.000 Versicherungen, die von Mitte 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden. Kunden mit weiter laufenden Verträgen würden etwa mit höheren Leistungen entschädigt, erklärte der Sprecher. Die beanstandeten Vertragsklauseln seien inzwischen korrigiert worden.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Stuttgarter Gericht entschied im August 2011 im Sinne der Verbraucherschützer und ließ eine Revision beim BGH nicht zu. Dagegen legte die Allianz Beschwerde ein. Da der BGH aber inzwischen auch Vertragsklauseln des Deutschen Rings und der Generali gekippt hatte, entschied sich die Allianz nach Angaben des Sprechers zur Rücknahme der Beschwerde.

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