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Ab Januar gilt neue Schornsteinfeger-Verordnung

Sankt Augustin. Ab 1. Januar gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. Wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) mitteilt, wurden die Länderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen.

Damit solle ein bundesweit einheitlicher Leistungsumfang garantier werden. Die neue Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) biete den Verbrauchern gleichzeitig mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren.

Wie bisher kommt der Schornsteinfeger ins Haus, um Schornsteine und Feuerstätten zu reinigen oder sicherheitstechnisch zu überprüfen. In der Kehr- und Überprüfungsordnung ist gesetzlich festgeschrieben, welche Aufgaben er im Rahmen dieser Dienstleistung übernimmt und welche Gebühren anfallen. Zu seinen Pflichten zählt beispielsweise die Überwachung des Kohlenmonoxid-Gehalts und des einwandfreien Zustands der Abgaswege. Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.

ddp.djn/kaf/mwo

Veröffentlicht von:

ARKM Zentralredaktion
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2 Kommentare

  1. Ob das eine “sinnvolle” Ergänzung ist sei dahingestellt – in jedem Fall ist es einfach nur Werbung!!!

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