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Neues Punktesystem: Vor- und Nachteile

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Das kann für den Verkehrssünder Vor- und Nachteile bringen, die jetzt entsprechend berücksichtigt werden können.

Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärt: „Ab dem 1. Mai werden nur noch Verkehrsdelikte, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, mit Punkten in Flensburg sanktioniert. Das bedeutet, dass es sinnvoll sein kann, den Punkteeintrag hinauszuzögern.“ Denn wer jetzt noch Punkte für ein Delikt riskiert, das nach der Reform nicht mehr mit Punkten geahndet würde, kann unter Umständen noch seinen Führerschein verlieren.

Quelle: Presseanzeiger
Quelle: Presseanzeiger

Ein konkretes Beispiel ist die Beleidigung im Straßenverkehr.

Neben einem hohen Bußgeld gibt es dafür bisher auch fünf Punkte in Flensburg. Hatte also jemand zuvor schon 13 Punkte, käme er dann auf 18 Punkte und die Fahrerlaubnis würde entzogen. Nach dem 1. Mai wird die Beleidigung im Straßenverkehr aber nur noch mit einem Bußgeld und nicht mehr mit Punkten bestraft – der Führerschein wäre also nicht in Gefahr.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Verkehrsdelikte ab dem 1. Mai einzeln verjähren. Heißt: Ein neuer Punkteeintrag führt dann nicht mehr dazu, dass die Tilgung der alten Punkte gehemmt wird. Auf der anderen Seite erhöhen sich allerdings die Verjährungsfristen.

Der gravierendste Unterschied ist, dass nach dem neuen Punktesystem der Führerschein schon beim Erreichen von 8 Punkten entzogen wird. „Die meisten Verkehrsdelikte werden zwar auch mit weniger Punkten bestraft als früher – aber eben nicht alle. Für das Telefonieren am Steuer ohne entsprechende Freisprecheirichtung gibt es z.B. sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Punktesystem einen Punkt. Wer also acht Mal mit dem Handy am Steuer erwischt wird, wäre seinen Führerschein los“, erklärt Fenderl.

Daher sei es ratsam, rechtlich prüfen zu lassen, wann der Punkteeintrag in Flensburg für den Verkehrssünder weniger schwere Konsequenzen hat und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: http://www.neues-punktesystem.de abrufbar.

Quelle: Presseanzeiger

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