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Die Freiburger Direkt-Wert GmbH ist zur Rückzahlung der Anlegergelder verpflichtet!

Rückabwicklungsbescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde bestandskräftig

Nach sieben Jahre ist im Jahre 2014 Schluss. Nach der Gründung 2007 trat die Gesellschaft Direkt Wert GmbH am Markt auf. Der Gesellschaftsgegenstand ist die Verwaltung von eigenen und fremden Vermögen. Zum Gründungszeitpunkt waren Geschäftsführer Herr Herbert Reischl aus Hinterzarten (geboren am 26.11.1949) und Herr Edgar Wißler aus Freiburg im Breisgau (geboren am 12.08.1955). Heute verantwortlich: Geschäftsführer Jean Pierre Schilpp. Die Internetseite des Unternehmens verschweigt im Juni 2014 die staatliche veranlasste Rückabwicklung. .

Quelle: newsmax
Quelle: newsmax

Bestandskräftig wurde die Gesellschaft durch die BaFin zur Rückzahlung der Anlegergelder aufgefordert.

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Lieber lukratives Geschäftsmodell „Photovoltaik-Anlagen“ oder unattraktive Lebensversicherungs- und Bausparverträge?

Die Direkt-Wert GmbH warb ihre Anleger vor allem damit, die „unrentablen“ Lebensversicherungsverträge aufzukaufen ( http://www.dr-schulte.de/rechtsthema/lebensversicherung-widerrufen ) und den daraus erworbenen Rückkaufswert in lukrativere Geschäftsmodelle zu investieren. Schwerpunkt sollte hier insbesondere der Marktbereich der Erneuerbaren Energien und Photovoltaik-Anlagen sein.

Anlegerfreundlich: Direkt-Wert GmbH übernimmt Abwicklung, sprich „den leidigen Papierkram“ für die Versicherungsnehmer vor

Die allgemein in der Bevölkerung vorherrschende Stimmung der Abwertung des Lebensversicherungsmodells machte sich die Direkt-Wert GmbH, Bismarckallee 7b-c in 79098 Freiburg zunutze. Sie nahm seit Aufnahme der Geschäfte die Abwicklung von Versicherungs- und Bausparverträgen für ihre Anleger vor. Der hieraus erzielte Rückkaufswert sollte nach dem Geschäftsmodell der Direkt-Wert GmbH sodann in renditeträchtige Alternativanlagen investiert werden. Gerade im grünen Freiburg im Breisgau sind viele Anleger ansässig, die ihr Geld vor allem auch mit dem ideellen Hintergrund des Umweltschutzes und der notwendigen Energiewende investieren wollten. Nach dem Motto: „Gutes Tun, persönlicher Beitrag für eine saubere lebenswerte Zukunft.“ Dies hat die Direkt-Wert GmbH erkannt, indem sie ihren Schwerpunkt auf die Erneuerbaren Energien und die Photovoltaik-Anlagen setzte.

Warum untersagt die BaFin das Geschäftsmodell der Direkt-Wert GmbH?

Letztlich scheitert jedoch das Geschäftsmodell der Direkt-Wert GmbH daran, dass es sich bei der Annahme der Rückkaufswerte und die Vereinbarung sogenannter „Nachrangdarlehen“ um „erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte“ handelt, die nunmehr aufgrund der mangelnden Erlaubnis seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt wurden.

Welche Risiken bestehen für die betroffenen Anleger durch die Entscheidung der BaFin?

Sollten hier die Anleger ihre Rückkaufswerte nicht umgehend von der Direkt-Wert GmbH zurückerstattet bekommen, so ist nicht nur die Gesellschaft, sondern auch deren verantwortlicher Geschäftsführer nach § 832 BGB in Verbindung mit § 32 KWG schadensersatzpflichtig. Zudem müssen sich auch die tätig gewordenen Berater in Acht nehmen. Der Vertrieb der Anlage bei der Direkt-Wert GmbH wurde durch professionelle Berater vorgenommen. Auch diese Berater haften nicht nur auf Schadensersatz wegen möglicher Falschberatung, sondern auch nach § 832 BGB in Verbindung mit § 32 KWG.

Die BaFin als Kontrollinstanz zum Schutz für Anleger und Gesellschaften?

„Der aktuelle Fall der Direkt-Wert GmbH ist unserer Kanzlei insofern hinreichend bekannt, als dass bereits mehrere Gesellschaften ein solches Geschäftsmodell ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin vorgenommen haben und wir zahlreiche betroffene Anleger in ihren Interessen vertreten. Leider bestätigen langjährige Erfahrungen, dass nicht selten Gesellschaften wie die Direkt-Wert GmbH ihre Geschäfte aufnehmen, fleißig von den gutgläubigen Anlegern Gelder in Millionenhöhe einsammeln, jedoch ohne vorher eine juristisch fundierte Prüfung ihres Geschäftsmodells vorgenommen zu haben.“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann von der Berliner Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.

Sollte eine freiwillige Rückzahlung seitens der Direkt-Wert GmbH nicht erfolgen, ist den betroffenen Anlegern dringend zu raten, mit einer im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Kontakt aufzunehmen.

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