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Neue EU-Schwellenwerte seit 01.01.2014 in Kraft

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Im Dezember 2013 hat die EU-Kommission den Verordnungsentwurf zur Änderung der Schwellenwerte verabschiedet. Daher gelten seit dem 01. Januar 2014 folgende neue Schwellenwerte:

– Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 134.000 EUR
– Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR
– Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 EUR
– Bauaufträge: 5.186.000 EUR
– Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 414.000 EUR

Quelle: Offenes-Presseportal
Quelle: Offenes-Presseportal

Alle Leistungen, die freiberuflich erbracht werden – vor allem Ingenieur- und Architektenleistungen – fallen in den Geltungsbereich der VOF. Sobald das Honorarvolumen die aktuell gültigen Schwellenwerte überschreitet, sind Ingenieur- und Architektenleistungen europaweit auszuschreiben. Bei freiberuflichen Leistungen unterhalb der Schwellenwerte wird das Verfahren der Freihändigen Vergabe genutzt.

Damit bei der Teilnahme und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach der VOF alle aktuellen Vergaberegeln bekannt sind und rechtssicher umgesetzt werden, ist bei der Forum Verlag Herkert GmbH (http://www.forum-verlag.com/oeffentliche-verwaltung/e-book-vergabeordnung-fuer-freiberufliche-leistungen-vof-2009-pdf-epub.html) das praktische neue E-Book „Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)“ mit allen wichtigen Vorschriften und Verfahrensstufen zur Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen erschienen.

Neben unentbehrlichem Grundsatzwissen enthält es alle wichtigen Neuerungen, die praxisgerecht aufbereitet wurden. Schritt-für-Schritt-Anleitungen – von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag – helfen dabei, jede Verfahrensstufe reibungslos, schnell und rechtssicher abzuwickeln. Informationen zum Teilnahmewettbewerb und Erläuterungen zu den Vertragsbedingungen zeigen Auftraggebern und Bietern ihre jeweiligen Möglichkeiten auf.

„Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)“ hilft sowohl Auftraggebern als auch Bietern den Durchblick beim Vergabeverfahren nach VOF zu behalten.
Quelle: Offenes-Presseportal

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