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Kernenergie-Rückstellungen bilden zukünftige Verpflichtungen vollständig ab

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Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Gutachten zur Bewertung der bei den Kernkraft-Betreibern bestehenden Entsorgungspflichten hat keinerlei Beanstandung der Bilanzierungspraxis ergeben. Es akzeptiert damit die seit Jahrzehnten geübte Rückstellungspraxis, die zudem von weltweit führenden Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften bestätigt wird. Mit diesen Feststellungen haben Spekulationen über einen etwaigen Bedarf für höhere Rückstellungen in den Bilanzen keine sachliche Grundlage.

Über dieses wesentliche Ergebnis hinaus enthält das Gutachten auch Sensitivitäts-Rechnungen, die auf alternativen Stresstest-Parametern basieren. Unter Annahme bestimmter Zins- und Kostenentwicklungen ergeben sich so rechnerisch unterschiedliche Beträge. An der anerkannten Bilanzierungspraxis der Unternehmen wird sich dadurch nichts ändern, denn die in derartigen Sensitivitäten zugrunde gelegten Annahmen sind praxisfremd und werden bis heute in keiner Branche angewendet. Sie gehen in Ex-tremfällen von dauerhaft sehr niedrigen „Stress“-Zinssätzen aus und setzen gleichzeitig sehr hohe Kosten- bzw. Preissteigerungsraten an. Damit wird bei diesen Stresstest-Sensitivitäten von einem sogar langfristig negativen spezifischen Realzins ausgegangen.

Bei der Analyse der Sensitivitäts-Rechnungen ist zu berücksichtigen, dass Diskontierungszins und Preissteigerungsrate nach vergleichbarer Methodik hergeleitet und gemeinsam betrachtet werden müssen. Die Bilanzierungspraxis der deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU) genügt dieser Anforderung. Der aus Diskontierungszins und Preissteigerungsrate ermittelte spezifische Realzins, der bei den deutschen EVU angesetzt wird, liegt im Schnitt bei 1,0 Prozent. Dieser konservative Wert berücksichtigt den Grundsatz vorsichtiger kaufmännischer Bilanzierung der Rückstellungen. Das zeigt auch ein internationaler Vergleich, nach dem die Vorsorge für Kernenergieverpflichtungen in Deutschland auf hohem Niveau liegt.

In ihrem Eckpunktepapier vom 1. Juli 2015 zur Umsetzung der Energiewende hatte die Regierungskoalition angekündigt, zu prüfen, wie die Anforderungen an Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung unter Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EVU langfristig gesichert werden können. Die Unternehmen werden sich konstruktiv in die weitere politische Diskussion einbringen. Dabei steht außer Frage, dass sie zu ihren heutigen Verpflichtungen aus der Kernenergie stehen.

Quelle: Vattenfall GmbH

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