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Herausforderungen für Autofahrer und Werkstätten: Reifendruckkontrollsysteme

Wo wir fahren, wie schnell wir dabei sind und wo wir halten – alles wird registriert. Viele Überwachungsgeräte in neuen Kraftfahrzeugen zeichnen dies auf. Telematrix Boxen kommunizieren während der Fahrt mit dem Hersteller, Kameras steuern Spurhalte sowie Verkehrsassistenten. Mit dem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) kommt ein weiterer elektronischer Helfer in zwei Varianten dazu.

Direkt und indirekt messende RDKS

Ab dem 1. November 2014 gehören je nach Fahrzeug direkt oder indirekt messende Reifendruckkontrollsysteme für alle neu zugelassenen Fahrzeuge (Pkw, SUV etc.) der Klasse M1 zur Pflichtausstattung in Deutschland. Den Autoherstellern ist es freigestellt, auf welche der beiden RDKS-Varianten sie setzen, um den Reifendruck automatisch und permanent zu überwachen. Bei Druckverlust erhält der Fahrer ein Warnsignal damit er weiß, welcher der Reifen mit zu wenig Luftdruck unterwegs ist. Betroffen sind bis zum Jahresende 2014 von dieser gesetzlichen Regelung Schätzungen zufolge über drei Millionen Fahrzeuge. Für die Fahrer dieser Autos und die Werkstätten bringt diese Gesetzgebung einige Änderungen beim nächsten Reifen- oder Radwechsel.

 Autoreifen verlieren 0.1 bar Druck pro Monat. Die Kontrolle über den korrekten Luftdruck übernehmen bei den Neufahrzeugen der Klasse M1 die Reifendruckkontrollsysteme ab dem 01.11.2014. Foto: Premio/akz-o/trd
Autoreifen verlieren 0.1 bar Druck pro Monat. Die Kontrolle über den korrekten Luftdruck übernehmen bei den Neufahrzeugen der Klasse M1 die Reifendruckkontrollsysteme ab dem 01.11.2014. Foto: Premio/akz-o/trd

Änderungen bei Radwechsel

Über eine Millionen Fahrzeuge davon verfügen bereits über ein direkt per Sensoren messendes RDKS. Sie benötigen beim nächsten Winterreifenwechsel in Kürze schon die gesetzlich vorgeschriebenen Sensoren. Mit dem Sicherheitsstandard steigt wegen der aufwendigen Technik der Montage- und Wartungsaufwand, erläutert der Reifenfachhandels-Experte Thorsten Brückner von Premio, Internet (www.premio.de). Auf Do-it-Yourself Maßnahmen bei neuen Fahrzeugen sollte besonders bei den direkt messenden Systemen verzichtet werden, warnt der Experte. Diese Arbeiten müssen von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden, die über das entsprechende Spezial- und Programmierwerkzeug verfügt. Der Kunde sollte vor der Terminabsprache wissen, ob in seinem PKW ein Reifendruckkontrollsystem verbaut ist. Daraus ergeben sich zu planenden Aufgaben und Zeiten für die Werkstatt – und er erfährt vor dem Termin auf welche Wartezeiten er sich einstellen muss.

„Wichtig ist, dass ein im Rahmen der neuen EU-Gesetzgebung verbautes Reifendruckkontrollsystem funktionsfähig sein muss, also nicht ausgeschaltet oder deaktiviert werden darf!“, warnt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer und Technikexperte beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn). „Im Rahmen der HU wird geprüft, ob das vorgeschriebene RDKS funktioniert. Ist das nicht der Fall, liegt ein Mangel vor, der vom Fahrzeughalter unverzüglich beseitigt werden muss“, erläutert Drechsler.

Unterm Strich hilft die neue Gesetzgebung, die Laufleistung der Reifen in Zukunft zu verlängern, für mehr Sicherheit zu sorgen und unter dem ökologischen Gesichtspunkt den Kraftstoffverbrauch zu senken.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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