Aktuelle MeldungenMeinung

Wirtschaft 4.0 contra strengerer Datenschutz?

Kirsten Pedd, Mitglied im Präsidium des Inkasso-Bundesverbands BDIU, äußerte sich in einer gemeinsamen Diskussion mit Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), und Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments (CDU/Europäische Volkspartei), sehr skeptisch. Sie befürchtet erhebliche Rechtsunsicherheit durch die EU-Verordnung, über die derzeit in Brüssel im Rahmen sogenannter Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Europäischem Rat debattiert wird. Vor allem in Bezug auf die zweckändernde Datenweitergabe sieht sie Änderungsbedarf. „Ich habe jetzt tatsächlich Angst, dass Abwägungen, die im Augenblick noch im Text stehen, dann völlig daraus verschwinden. Wenn das passiert, ist eine Datenweitergabe komplett unmöglich.”

Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Verbraucherschützer Klaus Müller teilte Pedds Befürchtungen nicht. Das „traditionelle Forderungsmanagement” werde durch die Verordnung nicht tangiert. Allerdings müsse Europa jetzt zu einer Regelung des europäischen Datenschutzrechts kommen. Viele Internetfirmen hätten ihren Sitz in Irland, obwohl sie „ordentliche und gute Gewinne” auf deutschem Boden machten. „Das Problem ist nur, dass sie sich nicht an den Standard des deutschen Rechts halten.” Jetzt gebe es die Möglichkeit, „eine gute Grundlage vielleicht für die nächsten zehn Jahre zu legen”. Das sei eine Chance, um „Verbrauchervertrauen in Big Data, Wirtschaft 4.0, wie immer wir das Kind nachher nennen werden”, zu schaffen.

Kritisch äußerte sich dagegen der Europaabgeordnete Axel Voss. Der Text zur Verordnung sei zu unklar – das könnte Rechtsunsicherheit nicht zuletzt für deutsche Unternehmen zur Folge haben. „Der Text ist für mich als Jurist”, so Voss, „sowohl in der Ratsversion als auch in der Parlamentsversion, leider nicht so eindeutig, dass man damit zufrieden sein könnte.” In Wirtschaft 4.0 und Big Data sieht der Politiker große Chancen, wenn auch sicherlich die Risiken betrachtet werden müssen. Er stellte aber fest: „Durch die Digitalisierung wird sich unser Leben weiter radikal verändern.” Und man „tut gut daran, nicht auf dem zu beharren, was man mal hatte.”

In der Tat kritisch für deutsche Inkassounternehmen ist die Frage der zweckändernden Weitergabe von Daten. Wenn Gläubiger Daten zu unbezahlten Rechnungen nicht mehr weitergeben können an Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen, dann ist auch Inkasso unmöglich. In den bisherigen Vorschlägen zur Datenschutzgrundverordnung sind die entsprechenden Formulierungen zu diesem Fall sehr vage gehalten.

Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou ist Mitglied in der MiNa-Redaktion und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer.
Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"