Finanzen

Weit verbreiteter Irrtum 2013 erneut klargestellt: Geduldige Mahnschreiben sind überflüssig

Verzug des Schuldners eindeutig geregelt. Inkassounternehmen frühzeitig einschalten und Recht bekommen

 

Es gibt etliche geschäftliche Gepflogenheiten, die im Laufe der Jahre einen gewissen Kultstatus bekommen haben und nicht mehr auf ihren rechtlichen Hintergrund hinterfragt werden. Dazu gehören zweifellos auch die klassischen Eskalationsstufen im persönlichen oder betrieblichen Mahnwesen. Wer kennt diese Beispiele nicht: Eine freundliche Zahlungserinnerung: Sie haben gewiss übersehen, unsere Rechnung vom soundsovielten zu begleichen. Dann wird es deutlicher: Nach unserer ersten Mahnung konnten wir leider noch keinen Zahlungseingang feststellen. Schließlich recht energisch: zahlen Sie bitte umgehend den offenen Rechnungsbetrag und so weiter.

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Dies wiederholt sich unter Umständen noch einige Male in der einen oder anderen Form, bis dann plötzlich und unvermittelt mit dem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht wird.

 

 

Zur besseren Information lohnt es sich, einige Seiten zu durchforsten, hier ein Beispiel: .

 

In Wirklichkeit hat es die Pflicht zum geduldigen Verschicken von Mahnungen seitens des Gesetzgebers nie wirklich gegeben. Bis vor ein paar Jahren hatten Gläubiger allerdings das Problem, Schuldner nachweislich in Verzug zu setzen. Sofern ein genau festgelegter Fälligkeitstermin nicht bereits im Vertrag festgelegt war, hatte die Mahnung daher früher die Funktion, nachträglich einen verbindlichen Zahlungs-Zeitpunkt festzusetzen. Erst wenn dieser Termin verstrichen war, befand sich der Schuldner im Zahlungsverzug. Erst dann konnten die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens auf den Schuldner abgewälzt werden. Mit diesem unnötig umständlichen Verfahren hat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlung Schluss gemacht. Seitdem kommt der Rechnungsempfänger einer Geld  – Forderung grundsätzlich spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung  in Verzug. Voraussetzung ist aber nach wie vor, dass die Leistung, aus der sich die Geldforderung ergibt, unstrittig und vollständig erbracht ist.

 

 

Inkassounternehmen klären viele Fragen rechtzeitig vorab im Rahmen ihrer Tätigkeit

 

Es ist fast immer vorteilhaft, professionelle in Anspruch zu nehmen, wie sie die Inkasso- Dienstleistung bietet.  Jede Inkasso Forderung wird vorab einer genauen Prüfung unterzogen, bei der stets auf einen Interessensausgleich zwischen beiden Seiten hingearbeitet wird. Einwände der beteiligten Parteien werden ernst genommen und inhaltlich, rechtlich und materiell geprüft. Die Kosten des Inkasso werden klar benannt und eindeutig zugeordnet. Die Vergütung der Inkassounternehmer ist angemessen und orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG). Seriöse Inkasso – Firmen sind Mitglied des  Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU). Oft gelingen Forderungsausgleiche ohne direkten Kontakt der Parteien. Der größte Vorteil gegenüber allen gerichtlichen Verfahren wie Mahnungsbescheid oder gar Klage liegt in der Chance, den Inkasso – Dienstleister mit seiner Erfahrung und Kompetenz in ein Vergleichsverfahren zwischen den Parteien ohne direkten Kontakt zueinander einzuschalten  und dann wenigstens einen Teil der Forderungen zu sichern. Viele Unternehmen haben hier positive Erfahrungen gemacht, zufriedene Kunden gibt es viele.

 

Inkassodienstleistungen im Internet

 

Viele Inkassounternehmen bieten ihre Leistungen im Internet an. Schon  der Blick auf die Struktur des Inkasso – Unternehmens im Netz bringt viele interessante Erkenntnisse. Wie ist der rechtliche  Rahmen für die Inkassotätigkeit geregelt? Wie ist der Datenschutz geregelt? Auch die Auseinandersetzung mit unseriösen Firmen und Geschäftspraktiken kommt auf der Webseite nicht zu kurz. Je weniger das Unternehmen mit sich selbst beschäftigt ist, desto besser. Zur besseren Information lohnt es sich, einige Seiten zu durchforsten, hier ein Beispiel: http://inkassoforderungen.de  aus jüngster Zeit.

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