Finanzen

Ansparen und Sparen liegen im Trend

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Was vor wenigen Jahren noch völlig undenkbar bar, scheint sich mittlerweile als Trend zu bestätigen. Wertguthaben sind nicht nur als leere Worthülsen zu verstehen, sondern sind in unterschiedlichen Formen in der Wirtschaft anzutreffen. Das Wort selbst lässt Raum für zahlreiche Interpretationen. Wir werden zum Abschluss des Artikels noch näher darauf eingehen. Ein Blick auf Wikipedia zeigt zwar, dass sich der Begriff eher am Arbeits- und Wirtschaftsleben orientiert, es kann aber auch in einem anderen Sinne verstanden werden. So verweist Wikipedia explizit darauf, dass es sich um ein Zeitwertkonto handelt, welches mit dem Ziel in einem Betrieb etabliert wird, um eine längerfristige sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung zu erreichen. Wozu man die zusätzlich gewonnene Zeit nutzt, ist von der Person selbst abhängig und kann frei festgelegt werden.

Praktische Auslegungsvarianten

Das Guthaben trifft man in unterschiedlichen Formen in der Wirtschaft an.
Foto: Skitterphoto / pixabay.com

Ob man das Guthaben, welches über einen bestimmten Zeitraum eingearbeitet wird, nun dazu verwendet, um eine lang geplante Weltreise durchzuführen oder in Pflegeteilzeit zu gehen, sei von der Person festzulegen. Es kann auch, per Gesetz definiert, als Elternzeit genutzt werden. Selbst die Nutzung für den Vorruhestand oder als Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers, kann das Guthaben verwendet werden. Es handelt sich also de facto um eine Art der Gegenfinanzierung von Zeitguthaben, welches in der Zukunft aufgebraucht und damit gegengerechnet wird. Im Prinzip sind die gesetzlichen Regelungen dazu frei zu vereinbaren. Natürlich sind auch die Interessen des Dienstgebers zu berücksichtigen, die man ebenso in Augenschein zu nehmen hat. Ein praktisches Beispiel könnte dies unter Umständen für den Leser und die Leserin besser veranschaulichen. Möchte ein Dienstnehmer ein Jahr Pause einlegen, weil er eine Weltreise plant, so lässt sich dies dank solider gesetzlicher Regelungen mit dem Dienstgeber einvernehmlich lösen. Die Zeit wird also Jahre zuvor eingearbeitet. Der Dienstnehmer erarbeitet sich sozusagen den überschüssigen Urlaub. Im Normalfall erhält ein Dienstnehmer fünf Wochen Urlaub im Jahr. Ältere Arbeitnehmer erhalten bis zu sechs, teilweise sogar acht Wochen im Jahr, die ihnen gesetzlich zustimmen. Diese Zeit wird mit der zuvor eingerechneten Arbeitszeit aufsummiert.

Guthaben auf dem Handy

Eine weitere Begriffsauslegung findet man beim Handy. Statt einen Vertrag mit einem Handyanbieter zu unterzeichnen, kauft man sich einfach ein Guthaben und lädt damit das Handy mit Gesprächsguthaben auf.

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