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Wohngebäudeversicherung: Heizung im Winter regelmäßig kontrollieren

Celle. Leerstehende Häuser sollten vom Eigentümer regelmäßig überprüft werden. Denn Schäden, die durch geplatzte Heizungs- oder Zuleitungsrohre entstehen, übernehmen die meisten Wohngebäudeversicherer bei leerstehenden Objekten nicht. Im Kleingedruckten ist für diesen Fall geregelt, dass die Immobilie bei Kälte zu sichern ist – etwa durch das Leeren der Heizungsrohre.

Auch ein neuer Hauseigentümer kann sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (AZ: 8 U 1/07) im Schadenfall nicht darauf berufen, dass er die genauen Bedingungen der Versicherung nicht gekannt hätte. Er übernimmt automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung mit allen Rechten und Pflichten und muss von der Versicherung nicht noch zusätzlich an seine Pflichten erinnert werden.

ddp.djn/ome/jwu/

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