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Vorsicht: Ultimo-Verjährung zum 31.12.2011 / Info-Veranstaltungen der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts

Bremen/ Hamburg (ots) – In diesem Jahr wird der Silvestertag in Bankenkreisen heiß herbeigesehnt. Denn “so viel Geld, wie in der Sekunde des Jahreswechsels von 2011 auf 2012 haben die Institute noch nie verdient”, sagt Jan-Henning Ahrens, Partner der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen und Hamburg. Für diesen Geldsegen müssen sie noch nicht einmal etwas tun, geschweige denn hart arbeiten. Es reicht, sich allein auf die Unkenntnis und Naivität von Anlegern zu verlassen. Der Grund: “Punkt Mitternacht verjähren endgültig Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe wegen der so genannten Ultimo-Verjährung. Diese hatte der Gesetzgeber im Jahr 2001 eingeführt”, erläutert Jens-Peter Gieschen, ebenfalls KWAG-Partner.

Zahlreiche Anleger fragen sich in diesen Tagen, ob auch ihre eigenen Investments von dieser Ultimo-Verjährung betroffen sind. Vor allem aber, welche Möglichkeiten es gibt, diese Verjährung zu unterbrechen. Weiteres Problem: Wie berechnet sich eigentlich die taggenaue Verjährung ab dem Jahr 2012? Und welche Schadenersatzansprüche hat man als Investor?

Während der sechs Info-Veranstaltungen werden ausgewiesene Experten diese und viele andere Fragen beantworten. Das Team, das Investoren Rede und Antwort stehen wird:

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Jan-Henning Ahrens: Gründungspartner der KWAG,Fachanwalt für

Bank- und Kapitalanlagerecht

Jens-Peter Gieschen: Gründungspartner der KWAG, Fachanwalt

für Bank- und Kapitalanlagerecht

David Janssen: Geschäftsführer der KWAG- Steuerberatungsgesellschaft

Björn Meschkat: Vorstand der Deutsche Zweitmarkt AG

Silvester 2011 ist praktisch “für jeden Investor in diesem Jahr das herausragende Datum”, sagt Rechtsanwalt Gieschen. Unabhängig davon, ob Sie sich an Medienfonds oder älteren Immobilienfonds beteiligt haben, in Schiffe, gebrauchte Lebensversicherungen, Rohstoffe oder Energie investiert, oder aber andere Anlageklassen wie Offene Fonds, Aktien und Zertifikate bevorzugt haben. Besonders “brisant” ist derzeit, das – man muss es schon so nennen – Chaos bei den Offenen Immobilienfonds. 100.000 Investoren sind von den Schließungen und Auflösungen betroffen – oft mit erheblichen finanziellen Nachteilen”, weiß Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens.

Die Info-Veranstaltungen finden ab dem 7. November in den Städten München, Frankfurt, Berlin, Hamburg, Rietberg und Düsseldorf/Neuss statt. Einige Plätze sind noch frei.

Anmeldungen bei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen Lise-Meitner-Str. 2 28359 Bremen

Telefon: 0421 / 52 09 48-0

Telefax: 0421 / 52 09 48-9

E-Mail: bremen@KWAG-Recht.de

Anmeldeformular:

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/80462/2141684/investorenschutz-vorsicht-ultimo-verjaehrung-zum-31-12-2011-info-veranstaltungen-der-kwag-kanzlei/api

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