Verschiedenes

Wichtiges zu den Voraussetzungen, sich privat krankenversichern zu lassen

Um eine private Krankenversicherung (PKV) in Anspruch nehmen zu können, muss man versicherungsfrei sein. Das bedeutet aber nicht, dass man keine Krankenversicherung braucht oder letztendlich überhaupt nicht krankenversichert ist. Diese sogenannte Versicherungsfreiheit meint, dass man von der Pflicht befreit ist, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sein. Es gibt dabei Berufsgruppen, wie Beamte, Selbstständige, Freiberufler oder Studenten, die von Anfang an als versicherungsfrei gesehen werden. Dagegen müssen Angestellte erst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Mitglied in einer PKV werden zu können.

Die Berufsgruppen ohne eine besondere Voraussetzung

Die Beamten

Wenn man Beamter ist, kann man generell wählen, ob man privat oder gesetzlich versichert sein möchte. Aber die meisten Beamten entscheiden sich für einen Tarif in der privaten Krankenversicherung. Das liegt daran, dass der Dienstherr sich mit mindestens 50 % an den Behandlungskosten beteiligt. Trotzdem besteht genauso die Möglichkeit, freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Aber dann entfällt auch der Zuschuss durch den Dienstherrn. Wenn Beamte sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, schließen sie zusätzlich eine sogenannte Restkostenversicherung ab. Diese Restkostenversicherung erstattet alle Kosten, die für medizinisch notwendige Leistungen anfallen, welche von der Beihilfe durch den Dienstherrn nicht getragen werden. Wegen der Zuschuss-Regelung bekommen Beamte sehr günstige Tarife bei den privaten Krankenversicherungen.

Selbstständige und Freiberufler

Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler (außer Künstler und Publizisten) haben auch diese Wahl. Sie lassen sich entweder freiwillig bei der GKV versichern oder entscheiden sich für eine private Krankenversicherung. Unwichtig ist dabei, wie hoch der Gewinn oder der Umsatz ist. Man sollte sich die Entscheidung allerdings sehr gut überlegen, da die Rückkehr zur GKV für Selbstständige nicht ganz so einfach ist.

Die Ausnahme sind dabei die Freiberufler, welche künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Sie müssen prüfen, ob sie der Versicherungspflicht der Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen. Wenn das der Fall ist, kann man nicht in die private Krankenversicherung wechseln. Aber man kann den Bedarf nach Extraleistungen mit einer privaten Krankenzusatzversicherungen ganz gut und meist kostengünstig abdecken.

Die Studenten

Studenten können sich vor Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung befreien und dann ohne Probleme sich privat versichern lassen. Besonders lohnt sich die private Krankenversicherung für Studenten, welche älter als 25 Jahre sind und nicht mehr über die Familienversicherung versichert sein können. Häufig soll das Preis-Leistungs-Verhältnis der PKV deutlich besser sein, als das der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Wie sieht es mit den Angestellten aus?

Als Angestellter muss man im Jahr mehr als 64.350 Euro brutto (Stand 2022) verdienen, damit man in die PKV aufgenommen werden kann.

Was ist, wenn man in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren möchte?

Rückkehr in die GKV

Wenn jemand aus der privaten Krankenversicherung raus möchte, kann dies unterschiedliche Gründe haben. Der häufigste Beweggrund dafür ist, dass die Beiträge steigen, aber nicht das Einkommen. Mehr Infos dazu findet man auch zum Beispiel auf Clark.de. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist aber nicht so einfach wieder möglich. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass besser Verdienende zuerst die Vorteile der PKV in Anspruch nehmen und später dann, wenn sie vielleicht älter oder öfter krank sind, den solidarisch finanzierten GKVs zur Last fallen.

Eine Rückkehr ist also nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für die meisten bedeutet das, sie müssen wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Das passiert dann, wenn man als Arbeitnehmer über 450,00 €, aber nicht mehr als 5.362,50 € (Werte für 2022) im Monat verdient. Das Einkommen muss also über der Geringfügigkeitsgrenze und unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Oder man bezieht Arbeitslosengeld (ALG I), studiert oder befindet sich in Ausbildung. Wenn man ganz sicher ist, dass man zurück in die gesetzliche Krankenkasse will, sollte man dies rechtzeitig vor dem 55. Geburtstag umsetzten. Ansonsten ist später eine Rückkehr nur noch bei Ausnahmen möglich.

Beispiele für mögliche Vorteile der privaten Krankenversicherung:

  • Bei Beitragserhöhungen können Leistungen der PKV angepasst werden
  • Man hat individuelle, frei wählbare Leistungen (z.B. bei der Arztwahl, bei Zahnbehandlungen, Krankentagegeld)
  • Man erhält eine bevorzugte Behandlung im Vergleich zu gesetzlich Versicherten
  • Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Die Tarife sind zum Teil günstiger als in der GKV (besonders Einsteigertarife)
  • Die vertraglich zugesicherten Leistungen bleiben erhalten
  • Die Altersrückstellungen sind zum Teil individuell bestimmbar, damit man die höheren Beiträge im Alter schon in jungen Jahren finanzieren kann
  • Die Option des Selbstbehalts, damit man die Beitragshöhe senken kann
  • Es gibt spezielle Tarife für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Beamte, Studenten)

Beispiele für mögliche Nachteile der privaten Krankenversicherung:

  • Jeder in einer Familien muss einen eigenen Beitrag zahlen (in der GKV sind Kinder kostenlos familienversichert)
  • Die Beiträge steigen an im Alter
  • Der Wechsel zurück in die GKV geht nur unter bestimmten Voraussetzungen
  • Rechnungen muss man zunächst selbst übernehmen
  • Es gibt keine Beitragsfreiheit bei Krankheit über 6 Wochen
  • Beitragserhöhungen können jederzeit möglich sein
  • Es gibt eine Gesundheitsprüfung vor Aufnahme in die private Krankenversicherung. Bei einer Vorerkrankung muss man dann höhere Beiträge zahlen

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