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Unfallversichert im Praktikum

Berlin. Schüler und Studenten sind auch während eines Praktikums unfallversichert. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein freiwilliges oder ein vorgeschriebenes Praktikum handelt, worauf die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hinweist. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag an und unabhängig davon, wie lange das Praktikum dauert oder ob der Praktikant bezahlt wird.

Bei Auslandspraktika hingegen kommt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht für eventuelle Unfallschäden auf. Nur wenn das Praktikum «im organisatorischen Verantwortungsbereich» von Schule oder Hochschule stattfindet, haftet die Unfallkasse, nicht jedoch bei einem Betriebspraktikum.

Sofern der Unfallversicherungsschutz im Ausland nicht durch landesspezifische Regelungen gewährleistet ist, müssen sich Auslandspraktikanten privat absichern. Nähere Informationen zum Unfallversicherungsschutz im Ausland gibt die DGUV in der Broschüre «Sicher im Ausland», die im Internet als Download verfügbar ist http://www.dguv.de/inhalt/medien/bestellung/schrift/documents/sicher_ im_ausland.pdf).

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