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Sichere Lagerung von Ammonium Nitrat Harnstoff Lösungen (AHL)

Flüssige Düngemittel lassen sich bedarfsgerecht, exakt und mit großen Arbeitsbreiten mit vorhandener Pflanzenschutztechnik aus- bringen. Die Ausbringung zeichnet sich durch besonders wirtschaftliches, effektives und randgenaues Arbeiten aus. Flüssigdünger, durch die eine optimierte Nährstoffaufnahme der Pflanze erreicht wird, können mit Pflanzenschutzmitteln, Wachstumsreglern und Spurennährstoffen kombiniert werden. Der Einsatz von Flüssigdüngern bietet also viele Vorteile. Voraussetzung dafür ist jedoch die Verfügbarkeit in räumlicher Nähe zur Ausbringfläche. Ist in der Nähe des Landwirtschaftsbetriebes kein überbetriebliches Tanklager vorhanden, bietet sich ein eigenes Tanklager an. Genau für diesen Bedarf hat die Weber Agrarsysteme aus Minden doppelwandige Lagertanks entwickelt.

Quelle: Gerhard Weber Kunststoff-Verarbeitung GmbH
Quelle: Gerhard Weber Kunststoff-Verarbeitung GmbH

Ammonium-Nitrat-Harnstofflösung (AHL) wird als schwach wassergefährdend in die Wassergefährdungsstufe I (WGK 1) eingestuft. Bauauflagen bei der Errichtung eines Lagers resultieren hauptsächlich aus dem Wasserrecht. Das bundeseinheitliche Wasserhaus- haltsgesetz (WHG) enthält die grundsätzlichen Forderungen. Details regeln die länderspezifischen Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und die Landesbauordnungen. In der Gefahrstoff Verordnung (Gefahrstoff- VO) wird AHL in Stufe D erfasst. Daher sind beim Lagern zusätzliche Punkte aus den Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS511) zu berücksichtigen. Die VAwS sollen in Kürze in die dann bundeseinheitliche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Verordnung (AwSV) überführt werden. In Wasserschutzgebieten können zusätzliche Auflagen zum Tragen kommen.

Zum Befüllen und Entleeren von ortsbeweglichen Behältern wie etwa einer Feldspritze muss der Abfüllplatz mit einer entspre- chenden Rückhaltevorrichtung ausgelegt sein. Er kann etwa in Straßenbauweise in Beton oder Asphalt mit umlaufender Aufkantung errichtet werden. Auf eine medienbeständige dauerelastische Verfugung ist zu achten. Ein überdachter Abfüllplatz ist mit einem Rückhaltevolumen von mindestens drei Kubikmeter auszuführen. Ist der Abfüllplatz nicht überdacht, muss bei einem Befüllvorgang in der Regel ein zusätzliches Rückhaltevolumen für neun Millmeter Niederschlag (sogenannter Fünf-Minuten-Regen) vorhanden sein. Im Abfüllbereich darf sich kein Bodenablauf befinden. Die Ausführung des Abfüllbereichs und einer eventuell erforderlichen Sammelgrube für eine Entwässerung sollten vor dem Bau mit den zuständigen Behörden geklärt werden.

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Quelle: Gerhard Weber Kunststoff-Verarbeitung GmbH
Quelle: Gerhard Weber Kunststoff-Verarbeitung GmbH

Die Standfestigkeit des Lagertanks und der bei einwandigen Tanks erforderlichen Rückhalteeinrichtung sind mit einer Prüfstatik oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen. Die Beständigkeit des Lagerbehälters und gegebenenfalls der Rückhalte- einrichtung gegenüber AHL sind durch amtlichen Materialnachweis zu belegen. Der Einsatz gebrauchter Tanks ist daher nicht pro- blemlos. Der Nachweis der Beständigkeit und einer gültigen Statik ist schwer zu erbringen. Der Behälter kann durch die Vornutzung einem chemischen Angriff und einer physikalischen Beanspruchung ausgesetzt gewesen sein, die oberflächlich unter Umständen nicht erkennbar sind. Dieses gilt besonders bei nachträglichen Beschichtungen. Diese Belastungen können die Statik wesentlich beeinflussen. Im Schadensfall ist in erster Linie immer der Betreiber nachweispflichtig. Liegen keine gültigen Nachweise vor, haftet eventuell der Betreiber.

Einwandige Lagertanks bedürfen einer flüssigkeitsundurchlässigen und medienbeständigen Rückhalteeinrichtung (Auffangwanne) ohne Abläufe. Bei einer Lagerung von bis zu hundert Kubikmeter muss das Volumen des größten Behälters zurückgehalten werden können. Stehen mehrere Behälter in dieser Auffangwanne, muss mindestens zehn Prozent des Gesamtvolumens und wenigstens das Volumen des größten Behälters aufgenommen werden können. Werden von hundert Kubikmeter bis zu tausend Kubikmeter Flüssigdünger gelagert, ist ein Rückhaltevermögen von drei Prozent des Gesamtvolumens, wenigstens jedoch zehn Kubikmeter vorzusehen.

Quelle: Gerhard Weber Kunststoff-Verarbeitung GmbH

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