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SEPA-Lastschrift-Mandat: Was ist das eigentlich und wofür wird es genutzt?

Im Februar 2014 wurde das SEPA-Lastschrift-Mandat in Deutschland eingeführt. Es wird überwiegend für Rechnungsbeträge genutzt, die regelmäßig vom Konto abgebucht werden – zum Beispiel für Strom, Internet, Rundfunkgebühren oder den Handyvertrag. Der Hauptunterschied zum früheren Verfahren: Als Kunde müssen Sie sich nun nicht mehr jeden Monat Gedanken um die Überweisung machen. Stattdessen wird vorab eine Erlaubnis zum Einzug erteilt. Das macht automatische Überweisungen zwar etwas komplizierter, dafür aber deutlich sicherer.

Die Vorteile des SEPA-Lastschrift-Mandats auf einen Blick

  • Rechnungen können bequem innerhalb Deutschlands und in 33 weiteren Ländern bezahlt werden.
  • Sie müssen sich um nichts kümmern und die Zahlung erfolgt immer pünktlich.
  • Niemand darf Geld von Ihrem Konto abbuchen, ohne dass Sie vorher ein SEPA-Lastschrift-Mandat unterschrieben haben.
  • Unberechtigten Zahlungen können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen.
  • Jede Lastschrift hat ein festes und einsehbares Fälligkeitsdatum.
  • Die Lastschrift-Zahlungen sind transparent und nachvollziehbar.

Was genau ist ein SEPA-Lastschrift-Mandat?
Die SEPA-Lastschrift ist ein Verfahren, das EU-weit gilt. Im Gegensatz zu einer Überweisung, bei der der Zahlende die Zahlung selbst veranlasst, wird bei der SEPA-Lastschrift das Geld direkt vom Empfänger eingezogen. Damit aber nicht einfach von fremden Konten Geld abgebucht wird, bedarf es dafür einer Ermächtigung. Diese wird als SEPA-Lastschrift-Mandat bezeichnet. Es kann für wiederkehrende, aber auch für einmalige Zahlungen ausgestellt werden. Das Mandat gilt generell unbefristet, kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Wenn ein Mandat mehr als 36 Monate nicht genutzt wurde, verfällt es automatisch und muss bei erneuter Zahlung noch einmal erteilt werden.

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Inhalte des SEPA-Lastschrift-Mandats
Damit ein Mandat Gültigkeit erlangt, muss es verschiedene Kriterien erfüllen. Die genaue Bezeichnung des Empfängers muss ausgewiesen werden. Daneben dürfen – wie bei einer klassischen Überweisung – der Name, die IBAN und der Name der Bank des Zahlenden nicht fehlen. Für zusätzliche Sicherheit müssen immer eine Mandatsreferenz (MR) und eine Gläubiger-Identifikationsnummer (GI) angegeben werden. Diese beiden Angaben sorgen dafür, dass jede Zahlung eindeutig identifiziert und zurückverfolgt werden kann.

Welche Lastschrift für wen?
Insgesamt gibt es zwei Arten von Lastschriftverfahren. Die SEPA-Basis-Lastschrift wird für Privatpersonen genutzt. Bei unberechtigten Zahlungen kann innerhalb von acht Wochen Widerspruch eingelegt werden. Erstmalige Lastschriften dieser Art müssen mindestens fünf Tage vor Fälligkeitsdatum eingehen, bei Folgelastschriften verkürzt sich die Frist auf zwei Tage.
Die SEPA-Firmen-Lastschrift wird eingesetzt, wenn es sich bei dem Zahlungspflichtigen um ein Unternehmen handelt. Bei der Firmen-Lastschrift gelten die Widerspruchsfristen nicht, da die Endverbraucher nicht direkt beteiligt sind. Die Frist zum Eingang vor Fälligkeit beträgt einen Tag.

Welche Länder nehmen teil?
Seit dem 1. Februar 2016 ist der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb Europas weitestgehend einheitlich. Das SEPA-Lastschrift-Verfahren kann in allen 28 Ländern der Europäischen Union sowie in Monaco, San Marino, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz genutzt werden, jedoch nicht im Kosovo, in Montenegro, Andorra und im Vatikan, obgleich in den letztgenannten Staaten der Euro als Zahlungsmittel verwendet wird.

Mit dem SEPA-Lastschrift-Mandat vergessen Sie keine Rechnungen mehr.

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