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SEPA-Überweisungen und -Lastschriften: Übergangsfrist endet am 1. Februar 2016

Der bargeldlose Zahlungsverkehr im EU-Binnenmarkt soll bald endgültig vereinheitlicht sein. Dies gilt insbesondere bei der Beauftragung, Durchführung und technischen Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften. Mit der seit 2002 in vielen kleinen Schritten vollzogenen Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA entstanden. Er umfasst alle derzeit 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz.

Bisherige nationale Verfahren werden eingestellt

“Bislang galten für die Verwendung der alten nationalen Kundenkennungen – Kontonummer und Bankleitzahl – noch gesetzliche Übergangsfristen”, erklärt Ralf-Christoph Arnoldt, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Firmenkunden kennen dies schon: Bereits seit 2014 müssen alle Unternehmen oder Vereine die neuen SEPA-Zahlverfahren mit der internationalen Bankkontonummer IBAN verwenden. “Privatkunden können für Überweisungen oder Lastschriften noch bis Ende Januar 2016 die ‘alte’ Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 finden dann nur noch die SEPA-Zahlverfahren unter Einsatz der IBAN Anwendung”, so Arnoldt. Die meisten Privatkunden dürften sich seit der Umstellung der Unternehmen auf SEPA aber bereits daran gewöhnt haben. Auch informieren die Kreditinstitute seit Jahren regelmäßig ihre Kunden.

Foto: djd/BVR/Corbis
Foto: djd/BVR/Corbis

Im Zweifelsfall nach der IBAN fragen

Die IBAN ist die “neue” Kontoadresse beziehungsweise Kundenkennung. Sie kann jederzeit den Kontoauszügen, der Bankkundenkarte oder den Kontoinformationen im Onlinebanking entnommen werden. Mit dem Ende der Übergangsfrist zum 1. Februar 2016 wird es bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU-Binnenmarkt zudem einfacher. Denn dann muss die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) nur noch für grenzüberschreitende Zahlungen in Länder außerhalb des EWR-Gebiets – zum Beispiel in die Schweiz – angegeben werden. “Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. Findet man diese Angaben dort nicht, sollte man den Vertragspartner danach fragen”, rät Arnoldt. Denn die IBAN müsse auf Rechnungen angegeben sein. Erwarte man eine Zahlung, müsse man selbst immer die eigene IBAN als Bankverbindung auf der Rechnung oder dem Briefbogen angeben.

Hilfe bei der Umstellung im Online-Banking

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken beispielsweise haben die Kontodaten aller Kunden auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies erfolgte für die Daueraufträge sowie für die gespeicherten Überweisungsvorlagen im Onlinebanking bereits Ende 2013 automatisch. “Wer noch eine nicht SEPA-fähige Banking-Software zu Hause verwendet, dem helfen unsere Mitgliedsbanken gerne”, so Arnoldt. Alle Software-Produkte der genossenschaftlichen Finanzgruppe seien seit Jahren fit für SEPA.

Quelle: djd

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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