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Schutzgitter und Co. – Manipulationen können Versicherungsschutz berühren

Bei einem kleineren Betrieb in Süddeutschland wird es eng. Ein Großauftrag lässt die Produktion am Kapazitäts-Limit laufen. Um schneller arbeiten zu können, entfernen einige Mitarbeiter Schutzgitter und blockieren einen Sicherheitsschalter. Die Folge: Werkstücke werden unpräzise aufgesetzt, verrutschen und verkeilen sich schließlich in der Maschine. Der Sachschaden und die Kosten für den Produktionsausfall belaufen sich schließlich auf mehr als 100.000 Euro.

Quelle: HDI Versicherungen
Quelle: HDI Versicherungen

Positionsschalter, Schutztüren, Sicherheitsabdeckungen – Viele Maschinen und Anlagen verfügen über Sicherheitseinrichtungen, die eine gefahrlose Bedienung gewährleisten sollen. Nicht selten sind diese Einrichtungen aber auch Ziel von Manipulationen. Die Gefahr von Personen- aber auch von erheblichen Sachschäden wird dadurch billigend in Kauf genommen. Für das Unternehmen kann das teuer werden.

Bequemlichkeit, Zeit- oder Leistungsdruck, aber auch Risikounterschätzung oder Leichtsinn gehören oft zu den Gründen für diese Manipulationen. Denn häufig stehen Sicherheitseinrichtungen einer größeren Effektivität der Maschine oder Anlage entgegen, oder sie machen die Arbeit weniger komfortabel. Aber nicht nur im normalen Betrieb, auch bei Reinigungs- oder Wartungsarbeiten werden Sicherheitseinrichtungen außer Funktion gesetzt.

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Mitarbeiterschulung liegt im Unternehmensinteresse

Fehler und Fehlbedienung von Maschinen lassen sich nie ganz vermeiden und daraus folgende Schäden können nie ganz ausgeschlossen werden. In diesen Fällen greift der passende Versicherungsschutz. “Wichtig ist dabei, dass die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens durch den Versicherungsschutz abgebildet werden”, erklärt Daniel Koch, Leiter Produktmanagement Firmen der HDI Versicherung AG. Mit der Firmenversicherung Compact bietet HDI deshalb einen branchenspezifischen und modular kombinierbaren Rundumschutz speziell für Kleinunternehmen und kleinere Mittelständler.

Auch in einem Fall wie dem oben geschilderten greift in der Regel der Versicherungsschutz. Indirekte Kosten, die durch einen möglichen Reputationsschaden entstehen, oder dadurch, dass sich der Kunde für künftige Aufträge einen anderen Lieferanten sucht, lassen sich jedoch nicht versichern. Außerdem kann die Manipulation von Sicherheitseinrichtungen den Versicherungsschutz des Unternehmens berühren, wenn sie mit Wissen der Unternehmensleitung vorgenommen wurde. Werden Mitarbeiter geschädigt, droht zudem ein Regress der Berufsgenossenschaft.

Neben dem passsenden Versicherungsschutz sollte die Unternehmensleitung daher auch den sicheren Umgang mit Maschinen im Blick haben. Zum Beispiel im Rahmen von Schulungen sollte sie ihre Mitarbeiter auf die Gefahren und auch auf mögliche Konsequenzen von Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen hinweisen. HDI Firmenexperte Koch ergänzt: “Auch wenn die Mitarbeiterschulung etwas Aufwand bedeutet – Kosten, die bei einem entsprechenden Schadenfall auf das Unternehmen zukommen, sind mit großer Wahrscheinlichkeit wesentlich höher. Geeignete Schulungsmaßnahmen können helfen, diese Kosten zu vermeiden.”

Quelle: HDI Versicherungen

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou ist Mitglied in der MiNa-Redaktion und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer.
Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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