Reiserechtler fordert Stärkung der Verbraucherrechte auf EU-Ebene

Berlin (dapd). Der Reiserechtler Ernst Führich hat der EU „klägliches Versagen“ beim Schutz der Bürger im Tourismusgeschäft vorgeworfen. Bei Buchungen im Internet seien Verbraucherrechte vielfach nur „reine Theorie“, sagte der Professor für Reiserecht an der Fachhochschule Kempten der „Berliner Zeitung“. Führich macht sich für eine Ausweitung des Reiserechts auf europäischer Ebene stark.
Derzeit gilt: Kunden, die eine klassische Pauschalreise kaufen, können unter anderem Rückzahlungen bei Minderleistungen und Schadenersatz bei einer massiven Qualitätsminderung einfordern, etwa der Unterbringung in einem deutliche schlechteren Hotel als der versprochenen Unterkunft. Dieser Schutz gilt allerdings nicht, wenn Kunden separat einzelne Komponenten wie Flug und Hotel buchen. Diese Praxis ist auf Online-Portalen häufig üblich.
Führich fordert einerseits, dass die Bestimmungen für Pauschalreisen auch bei der Buchung von Bausteinen gelten. Außerdem macht er sich dafür stark, dass in einer neuen EU-Reiserichtlinie eine starre Anzahlungsgrenze und feste Stornosätze für Hotelbuchungen, Flüge und Pauschalreisen festgeschrieben werden.
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