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Rechtstipp: Unfallversicherung kann kein Geld zurückfordern

Frankfurt/Main. Stellt sich bei einer Untersuchung heraus, dass der Grad der Invalidität bei einem Versicherten geringer ist als ursprünglich festgestellt, kann die Versicherung zu viel gezahlte Leistungen zurückfordern. Allerdings gilt dies nur, wenn sie sich eine Neubemessung vorbehalten hat, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden hat.

In dem verhandelten Fall hatte der Kunde selbst eine Überprüfung verlangt, weil er einen höheren Grad der Invalidität festgestellt haben wollte. Als es anders kam, wollte die Versicherung das für sich nutzen. Da aber spielten die Richter nicht mit. Denn sie sahen die Bindungswirkung der Festsetzung in Gefahr, wenn die Versicherung sich neue Erkenntnisse zu nutzen machen kann, ohne dass sie das vorher angekündigt hat.

(AZ: 3 U 206/06)

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