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Private Haftpflichtversicherung: Ein Muss für jedermann!

Missgeschicke passieren jedem einmal und manchmal schneller als gedacht. Jedoch handelt es sich bei den durch Sie verursachten Schäden nicht immer um Kleinigkeiten, die mit ein paar Euros aus der Welt geschafft werden können. So kann es schnell passieren, dass durch unvorsichtiges Handeln Ihrerseits ein Unfall verursacht wird, der Sie ohne greifende Haftpflichtversicherung in den finanziellen Ruin treiben kann. Da niemand Unfälle voraussehen kann, ist eine Privathaftpflichtversicherung für jeden Menschen unabdingbar.

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Quelle: pixabay.com – Nutzer Skitterphoto

Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Eine private Haftpflichtversicherung versichert Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Kleinere Schäden, wie zum Beispiel eine kaputte Scheibe, kosten höchstens ein paar Tausend Euro. Werden jedoch Menschen verletzt, kann es für den Unfallverursacher gewaltig teuer werden. Dementsprechend werden gemeldete Schäden immer erst vonseiten des Haftpflichtversicherers geprüft. Situationen, in denen sich der Versicherte ungerechtfertigt auf Kosten der Versicherung bereichern kann, sind somit ausgeschlossen. Aus diesem Grund gelten folgende Regelungen:

  1. Ist ein Schachschaden entstanden, werden von der Versicherung immer die Reparaturkosten übernommen. Kommt es dazu, dass durch das Reparieren des Gegenstandes eine Wertminderung entsteht, kommt es zu einem finanziellen Ausgleich auf Kosten des Versicherungsgebers.
  2. Bei einem Totalschaden wird der sogenannte Zeitwert der versicherten Sache von dem Versicherungsgeber bezahlt. Gut zu wissen: Unter einem Zeitwert wird der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte verstanden. Das Alter sowie die Abnutzung des Gegenstandes werden hierbei berücksichtigt. Dies bedeutet, dass der Versicherte einen Betrag in der Höhe ausbezahlt bekommt, dass er sich einen gleichwertigen gebrauchten Sachgegenstand erwerben kann.
  3. Handelt es sich um einen Schaden in den Personen involviert sind, können folgende Kosten geltend gemacht werden:
  • Arzt- und Krankenhauskosten der geschädigten Person.
  • Anfallende Kosten, die zur Schmerzlinderung bereitgestellt werden müssen.
  • Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
  • Schmerzensgeld zugunsten der geschädigten Person.
  • Ausgleich zur Deckung der entstandenen beruflichen Nachteile.
  • Ausgleich für bleibende Schäden wie beispielsweise Rentenzahlungen.
  • Zusatzkosten, die durch Hinzuziehen von Pflegepersonal entstehen.

Welche Personen sind in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

In erster Linie ist der Versicherungsnehmer, also der direkte Vertragspartner, abgesichert. Ebenfalls profitieren folgende Personen von der Privathaftpflichtversicherung:

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  • Ehepartner und Lebenspartner: Auch wenn kein Ehevertrag besteht, ist es möglich, den Lebenspartner durch die eigene Haftpflichtversicherung abzusichern. Hierfür ist es jedoch zwingend, den Namen des Partners im Vertrag aufzunehmen.
  • Kinder: Bis zur Volljährigkeit sind Kinder über die private Haftpflicht der Eltern mitversichert.
  • Haushaltshilfen sowie Personen, die sich um Kinder der versicherten Familie kümmern.

Besteht ein weltweiter Schutz?

Auch im Ausland sind Versicherungsnehmer durch ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Das ist besonders für Reisen ins Ausland äußerst praktisch. Jedoch sollte hierbei beachtet werden, dass die Geltungsdauer für den Auslandsschutz bei jeder Versicherung einen anderen Zeitrahmen besitzt. In den meisten Fällen beträgt dieser zwölf Monate. Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt, ist es empfehlenswert, das Kleingedruckte genauestens zu lesen, damit es im Nachhinein kein böses Erwachen gibt.

Gut zu wissen: Da auch Kinder über die Police des Versicherungsnehmers mitversichert sind, gilt der Schutz für sie in gleichem Maße.

Deckt die Haftpflichtversicherung Schäden, die durch ein Haustier verursacht wurden?

Schäden, die durch kleine Haustiere wie zum Beispiel Katzen oder Meerschweinchen entstehen können, sind durch die Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers gedeckt. Versicherte, die einen Hund ihr Eigen nennen, sollten ihren Vierbeiner durch eine eigenständige Hundehalter-Haftpflichtversicherung absichern. Kommt es zu der Situation, dass Ihr Hund die Ursache eines Auffahrunfalls wird, zahlt die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers nämlich keinen Cent.

Welche Schäden sind durch die private Haftpflichtversicherung nicht versichert?

Durch eine Privathaftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer in vielen Lebenssituationen abgesichert. Selbstverständlich bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Wichtig: Erleidet eine fremde Person beispielsweise bei einem Unfall einen Schaden, ist der Versicherungsnehmer versichert. Wird der Versicherte beim Unfall ebenfalls verletzt, kommt seine Versicherung jedoch nicht für seinen Schaden auf. In dieser Situation greift die Unfallversicherung. Auch Sachschäden, die durch ein Familienmitglied oder einen im gleichen Haushalt lebenden Lebenspartner verursacht wurden, werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

Fazit: Ohne Haftpflichtversicherung kann es brenzlig werden!

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist freiwillig. Trotzdem sollte jeder eine besitzen. Somit sind Sie und Ihre Familie sowie Menschen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben, bei schuldhaft verursachten Schäden umfangreich abgesichert. Auch kleinere Haustiere und Personen, die als Babysitter oder Reinigungskraft für Sie arbeiten, genießen während der Arbeit einen Versicherungsschutz. Kinder und Jugendliche sind in den meisten Fällen über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Inwieweit der Versicherungsschutz vom Alter, Wohnort oder Ausbildungsstatus des Kindes abhängig gemacht wird, sollte in den Bedingungen der jeweiligen Versicherung nachgelesen werden.

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