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Neue Verwaltungsanweisungen bieten Steuersparmöglichkeiten

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Stuttgart. Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 veröffentlicht. Dieser enthält eine Reihe von positiven Inhalten für Angestellte, bei denen es zu neuen Entlastungsmöglichkeiten kommt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin.

Darf der Angestellte einen Firmenwagen nutzen, kann der Betrieb den geldwerten Vorteil für die Privatfahrten nach den Angaben im Fahrtenbuch berechnen. Das ist in vielen Fällen günstiger als die pauschale Listenpreis-Methode, etwa wenn der Pkw selten für die Freizeit genutzt wird.

Für die Ermittlung der Kfz-Gesamtkosten muss nach dem Richtlinienentwurf der Aufwand für einen Unfall nicht mehr hinzugerechnet werden. Die Kosten der Reparatur für einen Blechschaden auf einer Dienstfahrt bleiben also außen vor – damit erhöhen sie nicht mehr die Gesamtkosten, von denen der steuerpflichtige Privatanteil berücksichtigt wird.

Bisher lag steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn die Rechnung für eine Bildungsmaßnahme auf den Namen des Mitarbeiters ausgestellt wurde und der Chef ihm die Kosten anschließend erstattet hatte. Aufgrund der geänderten Vorschriften ist es künftig unerheblich, an wen die Rechnung ausgestellt ist, sofern die Fort- oder Weiterbildung im überwiegenden betrieblichen Interesse durchgeführt wird und der Arbeitgeber die Übernahme der Aufwendungen zuvor zugesagt hatte.

Zahlt der Chef seinen Mitarbeitern einen Zuschuss für Kindergarten, Hort, Tagesmutter oder sonstige Betreuung, bleibt das unabhängig von der Höhe steuerfrei, sofern die Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Das gelingt aber derzeit nicht bei einer Umwandlung von Gehalt in den begünstigten Zuschuss. Nunmehr darf der Arbeitgeber die Kosten auch dann steuerfrei übernehmen, wenn der Angestellte dafür auf freiwillige Zulagen wie Jahresbonus oder Weihnachtsgeld verzichtet. Damit können Eltern netto mehr einstreichen, wenn sie beispielsweise das Urlaubsgeld in eine Erstattung für die Kindergartengebühr eintauschen. Der Arbeitgeber spart durch weniger Sozialabgaben und beim Arbeitnehmer kommt die Steuerersparnis hinzu.

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