Verschiedenes

Ausbilder, ein Beruf mit Zukunft

Im Zuge des Fachkräftemangels müssen die Betriebe vermehrt ihren Nachwuchs wieder selbst ausbilden. In kleinen Betrieben ist Ausbildung meist Chefsache, in großen gibt es eine Ausbildungsabteilung. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass nur derjenige Lehrlinge ausbilden darf, der fachlich und persönlich dafür geeignet ist und über einen Ausbilderschein verfügt.

Online Lernen hat viele Vorteile

Zur Erlangung des Ausbilderscheins schreibt das gleiche Gesetz eine ausführliche Ausbildung vor, mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Diese sogenannte Ausbildereignungsprüfung ist für alle Berufe bundesweit einheitlich geregelt und wird von allen Kammern abgenommen. Wo die Ausbildung zum Ausbilder absolviert wird, ist nicht vorgeschrieben. Gerade wenn der Ausbilderschein zur persönlichen Weiterbildung neben der Berufstätigkeit erlangt werden soll, bietet sich ein Online-Kurs an. Ein Online-Kurs hat immer den Vorteil zeitlicher Unabhängigkeit. Das gilt sowohl für die Lernzeit als auch das Lerntempo. Sie sind ortsunabhängig und können jederzeit begonnen werden. Zudem sind oft auch die Kosten für die Ausbildung geringer. Wer den Ausbilderschein machen möchte, sollte bei der Auswahl auf eine zertifizierte Ausbildungsstätte Wert legen. Damit ist die Qualität der Ausbildung und die spätere Anerkennung durch die Unternehmen gewährleistet. Ausbilder ist ein Beruf mit Zukunft, denn die Betriebe werden langfristig dem Fachkräftemangel nur durch Ausbildung im eigenen Betrieb entgegenwirken können.

Was heißt „fachlich und persönlich“ geeignet?

Um die Ausbildung zum Ausbilder zu absolvieren, schreibt die Verordnung eine fachliche und persönliche Eignung vor. Diese liegt vor, wenn beispielsweise eine Meisterprüfung, eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in dem Beruf bestanden wurde, in dem man später Lehrlinge ausbilden möchte. Auch eine langjährige Tätigkeit in dem Beruf reicht für den Nachweis der fachlichen Eignung aus. Die persönliche Eignung bezieht sich auf die Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsberuf. Was genau darunter zu verstehen ist, wird im Berufsbildungsgesetz nicht positiv ausgeführt. Nicht geeignet ist dem Gesetz nach aber, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf und wer wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.

ARKM.marketing
     


Ausbilden will gelernt sein

Vor nicht allzu langer Zeit gab es für jeden Ausbildungsplatz eine Fülle von Bewerbern. Heute ist es anders, Auszubildende sind in nahezu allen Berufen nur noch schwer zu bekommen. Umso wichtiger ist ein qualifizierter Ausbilder, der den Auszubildenden Vorbild ist, ihnen Leistungsbereitschaft und Willen zum Erfolg vorlebt. Die Ausbildung zum Ausbilder legt dafür die Grundlagen, Erfahrungen muss jeder Ausbilder selbst sammeln. Wichtig ist, bei den Auszubildenden nicht zu viel vorauszusetzen. Das überfordert und schadet der Motivation. So manchem Lehrling muss man mehr als einmal erklären, wie etwas gemacht wird. Es braucht Geduld und Verständnis, insbesondere auch wenn persönliches Fehlverhalten der Auszubildenden dazukommt wie zum Beispiel Unpünktlichkeit und mangelnde Leistungsbereitschaft.

Verwaltung bleibt nicht aus

Ausbilder sind aber nicht nur praktisch gefordert. Sie müssen eine Reihe von Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Ausbildung übernehmen. Darüber hinaus muss der Ausbilder die Leistungen der Auszubildenden überwachen und bewerten. Wenn im Betrieb nicht vorhanden, müssen sie einen Ausbildungsplan aufstellen, der die in der Ausbildungsordnung beschriebenen Ausbildungsinhalte in den Rahmen der betrieblichen Prozesse einpasst. Denn jeder Ausbildungsbetrieb ist anders. Im Ausbildungsplan wird festgeschrieben, wie und wo die jeweiligen Ausbildungsinhalte letztlich vermittelt werden können.

Zeige mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"