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Mieter muss Installation eines zusätzlichen Messgerätes dulden

Karlsruhe. Mieter müssen Handwerker in ihre Wohnung lassen, wenn sie ein zusätzliches Messgerät installieren sollen, um eine Lücke bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs zu schließen. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 170/09).

Der Vermieter wollte in der Wohnung eines Mieters einen zusätzlichen Heizkostenverteiler einbauen lassen, der die vom Fallrohr des Heizungsstrangs abgegebene Wärme messen soll. Diese Wärme wurde bisher nicht erfasst. Außerdem wollte er den bereits vorhandenen Heizkostenverteiler umprogrammieren lassen, so dass die Ablesung künftig per Funk erfolgen kann.

Der Mieter versagte dem beauftragen Handwerker den Zutritt zu seiner Wohnung. Er meinte, er müsse ihn nur hereinlassen, wenn erstmals Heizkostenverteiler angebracht werden beziehungsweise defekte Geräte ausgetauscht werden sollen. Das sei hier aber nicht der Fall.

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Der BGH gab dem Vermieter recht. Laut Heizkostenverordnung müsse der Vermieter die Wohnung mit geeigneten Heizkostenerfassungssystemen ausstatten. Im Gegenzug müsse der Mieter alle hierfür erforderlichen Maßnahmen dulden, auch den Zutritt zur Wohnung.

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