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Mehr Umweltschutz: Neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung in Kraft

Dessau-Roßlau. Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten seit 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst, wie das Bundesumweltamt mitteilte. Sie löst die mittlerweile seit 1988 geltenden veralteten technischen Vorgaben ab.

kaminofen

Laut Bundesumweltamt sieht die Verordnung Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden.

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Bestehende Anlagen, für die mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der für diese festgelegten Grenzwerte nachgewiesen werden kann, können den Angaben zufolge unbegrenzt weiterbetrieben werden. Ist dies nicht der Fall, müssen sie ab 2014 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Sogenannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind allerdings vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

Darüber hinaus sieht die Verordnung eine Beratung zum richtigen Umgang mit der Feuerungsanlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor.

Betreiber von Öl- und Gasheizungen werden durch die Novelle deutlich entlastet: Die bisher jährliche Überwachung wird auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt.

(Weitere Informationen: bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php)

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