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Lehrer auf Gruppenreise können Werbungskosten absetzen

München. Wenn Lehrer auf Auslandsreise sind und diese Reise sowohl aus Fortbildungsveranstaltungen wie auch aus touristischen Programmpunkten besteht, ist ein Abzug von Werbungskosten für die Lehrer möglich. Das hat der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 5/07) entschieden. Das Finanzamt muss in diesem Fall prüfen, ob sich die beruflichen und die privaten Anteile der Reise objektiv voneinander abgrenzen lassen. Ist eine solche Trennung möglich, sind die Kosten für den beruflichen Anteil entsprechend anzuerkennen.

In dem Fall war eine Gymnasiallehrerin für Englisch und Religion zu einer achttägigen Fortbildungsreise für Englischlehrer nach Irland aufgebrochen und wollte die Kosten absetzen. Sie wies darauf hin, dass die Reise von der Englischlehrervereinigung angeboten und durchgeführt wurde und die Lehrerin sogar eine Dienstbefreiung erhalten hatte. Die Reise selbst lief nach einem festen Programm ab, das kulturelle Vortragsveranstaltungen und Besichtigungstermine beinhaltete, sowie einen Tagesausflug nach Belfast umfasste. Nachdem das Finanzamt die Kosten gar nicht anerkennen wollte und auch die Vorinstanz, das Finanzgericht Schleswig-Holstein, sich quergestellt hatte, muss der Fiskus jetzt prüfen, ob die Kosten der Bildungsreise als beruflich veranlasste Aufwendungen ganz oder zumindest teilweise als Werbungskosten berücksichtigt werden müssen.

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