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Neue Treppenlift Förderung in Thüringen für Unternehmen Bis zu 80 % nicht rückzahlbarer Zuschuss

Treppenlifte sind eine große Hilfe für Menschen, die Schwierigkeiten haben, Treppen zu steigen. Um Privaten die Anschaffung einer solchen Mobilitätshilfe zu ermöglichen, gibt es zahlreiche Fördermittel, die in Anspruch genommen werden können. Förderungswürdige natürliche und juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in Thüringen haben seit Kurzem Anspruch auf ein neues Förderprogramm, das erst im Dezember 2021 in Kraft getreten ist: Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm, kurz ThüBaFF.

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Mit dem ThüBaFF beteiligt sich der Freistaat Thüringen an den Kosten von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, zu denen auch Treppenlifte, barrierefreie Toiletten oder Aufzüge gehören. Profitieren sollen von diesem Programm alle. Das Ziel hinter dieser Fördermaßnahme ist eindeutig: Thüringen sagt jeglicher Form von Barriere den Kampf an.

Barrieren waren gestern

Ein beachtenswertes Ziel, wenn man bedenkt, wie viele Barrieren es derzeit noch gibt. Spielplätze für Kinder im Rolli sind nach wie vor eher die Ausnahme als die Regel, barrierefreie Wanderwege für die meisten Betroffenen ein Wunschtraum. Aber auch öffentliche Gebäude und Wohnkomplexe werden oft noch immer nicht barrierefrei gebaut. Dabei könnte es doch so einfach sein, würde der Einbau von Aufzügen, Rampen und Treppenliften gleich bei der Planung mitberücksichtigt werden. Thüringen will sich daran beteiligen, dass dies geschieht. Der Freistaat in der Mitte Deutschlands fördert daher ab sofort alle Arten von baulichen Maßnahmen, die zur Barrierefreiheit beitragen. Die Förderung richtet sich dabei nicht nur an Gemeinden und Unternehmen, sondern auch an Privatpersonen, wobei für Letztere gilt, dass der Antrag zuerst an die klassischen Förderprogramme für Treppenlifte gestellt werden muss. Erst, wenn andere Zuschüsse nicht greifen, kann ein Treppenlift für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ausnahmsweise von der ThüBaFF finanziert werden.

Großzügige Bewilligungskriterien

Eines der Ziele des ThüBaFFs ist neben dem Aufbau von digitaler Barrierefreiheit auch die Schaffung von baulicher Barrierefreiheit, zu welcher die Installation von Mobilitätshilfen wie Aufzügen, Treppenliften und Rampen gezählt wird. Hausverwaltungen, Bauträger, Gemeinden, Bauunternehmen und andere Organisationen können sich ab sofort dafür entscheiden, Mehrparteienhäuser, die dazu gehörenden Spielplätze, öffentliche Gebäude und Räume mit einem Treppenlift auszustatten, sofern sich entweder der Hauptsitz im Freistaat Thüringen befindet oder die Maßnahme hauptsächlich in Thüringen Wirkung zeigt. Die einzige Voraussetzung dafür ist ein mit einer Stellungnahme vom zuständigen Behindertenbeauftragten versehener Verwendungsnachweis, welcher der Thüringer Aufbaubank inklusive einer Auflistung aller Ausgaben nach Umsetzung der baulichen Maßnahme(n) vorzulegen ist.

Jetzt oder nie: Treppenlift mithilfe der ThüBaFF finanzieren

Eine gute Gelegenheit, um die Chance beim Schopf zu packen, denn wer für Barrierefreiheit sorgt, der fördert ein barrierefreies Miteinander. Es ist gut möglich, dass Restaurants, Einkaufszentren und sogar Bars und Diskotheken in Zukunft allein aufgrund des ansprechenden Designs auf den Einbau eines Treppenlifts setzen. Attraktiv ist aber nicht nur der Treppenlift selbst, sondern auch die Art der ThüBaFF-Förderung. Wer in den Genuss des Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramms kommt, der erhält einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuschüsse werden für Unternehmen als sogenannte De-minimis-Beihilfen ausbezahlt.

Der Preis für den Kauf und die Montage eines Treppenlifts für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bewegt sich um € 8.000,00. Ziehen wir von diesen Kosten rund € 2.000 für nicht förderfähige Ausgaben ab, übernimmt die ThüBaFF € 4.800,00. Der Antragsteller selbst bezahlt nur noch € 3.200,00. Auch die Förderung mehrerer Maßnahmen ist möglich. Die maximale Höhe des Zuschusses darf bei Unternehmen und Gemeinden jedoch € 100.000,00 nicht überschreiten. Eine genaue Aufschlüsselung der verbleibenden Kosten kann bei einem Treppenlift Service für Gotha und Thüringen eingeholt werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Ausgeschlossen sind auch alle Maßnahmen, deren Gesamtkosten unter den Betrag von netto € 7.500,00 fallen; alles darunter ist nicht förderwürdig. Unternehmen, die Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen planen, berücksichtigen zusätzlich die Ausnahmen der Förderungswürdigkeit, die entsprechend DIN 276 die Kostengruppen 440, 470, 490, 560 – 590, 710, 760 – 790, und entsprechend DIN 18960 die Kostengruppen 400ff beinhalten.

Mit dem Antrag zum Mittelabruf sollten Sie nicht zu lange warten, denn die Fördermittel, die im Dezember 2021 für das Folgejahr verabschiedet wurden, waren bereits Anfang Februar 2022 erschöpft. Noch dazu hat die hinter der ThüBaFF stehende Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit mit dem 31.12.2023 ein Ablaufdatum. Wer für das Jahr 2023 die Installation eines Treppenlifts für Rollstuhlfahrer plant, der nutzt die Gunst der Stunde, und stellt den Antrag an die Thüringer Aufbaubank jetzt. 

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2 Kommentare

  1. Ich finde es enorm wichtig, die Barrierefreiheit zu fördern. Dabei hilft natürlich beispielsweise der Ausbau von Treppenlifts ungemein. Mein Vater ist mittlerweile selber in dem Alter, dass dieser bei uns zu Hause unersetzlich geworden ist.

  2. Gut zu wissen, wie man sich Treppenlifte finanzieren kann. Ich habe mir das immer als sehr teuer vorgestellt. So eine Förderung kann da schon hilfreich sein.

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