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Invalidität muss bei Berufsunfähigkeit begründet sein

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Darmstadt. Wer Berufsunfähigkeit bei seiner Versicherung geltend machen will, muss darlegen, warum in Zukunft der bisherige Job nicht mehr ausgeübt werden kann. Vage und nicht nachvollziehbare Angaben reichen dabei nicht, wie das Landgericht Darmstadt entschied (AZ: 27 O 292/09). Die Richter verwiesen darauf, dass von einem medizinischen Laien hinsichtlich der Tiefe und Breite seiner Erklärungen nicht zu viel erwartet werden kann.

In dem entschiedenen Fall ging es jedoch um psychische Befindlichkeitsstörungen, deren Ursache unklar war. Und da genügte es dem Gericht nicht, dass der Versicherte nur angab, «alle» seine Tätigkeiten seien «nicht mehr drin». Darüber hinaus erklärte der Betroffene nur, dass er an Konzentrationsmängeln litt, und seine Müdigkeit und gefühlte Kraftlosigkeit dazu führten, dass er seinen Job nicht mehr wie bislang ausüben konnte.

Es sei nach Meinung des Gerichts schon erforderlich, dass dargelegt werden kann, wann, wie oft, wie lange, in welcher Intensität und über welche Dauer sowie mit welchen tatsächlichen Folgen sich behauptete Störungen aktualisiert haben sollen. Da dies nicht geschehen war, konnte der Mann vor Gericht keinen Erfolg für sich verbuchen.

ddp.djn/ome/jwu/

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