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IESM rät zur Vorsicht bei Warnt-vor-Meldungen

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Berlin/Hamburg/München – Absender X warnt vor der Einführung eines Mindestlohns, Y warnt vor der Rente mit 63 Jahren und Z vor der Regulierung ungezügelter Finanzmärkte: Monat für Monat ergießen sich über Deutschlands Redaktionen und Medienkonsumenten dutzende von diesen sogenannten Warnt-vor-Pressemitteilungen. Die Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) rät zur Vorsicht: Eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Kampagnenforschung (IfK) hat ergeben, dass diese Meldungen oft grober Unfug sind.

Quelle: Beise
Quelle: Beise

Die meisten Warnt-vor-Meldungen erscheinen auf den ersten Blick seriös. Gewöhnlich wird darin mindestens eine Studie einer Forschungseinrichtung präsentiert, die die aufgeführten Argumente wissenschaftlich untermauern soll. Allerdings: Hinter diesen scheinbar objektiven Studien stecken in der Regel finanzstarke Auftraggeber. „Für Insider sind die bestellten Ergebnisse wenig überraschend, wenn man die Auftraggeber kennt“, sagt IESM-Sprecherin Dorothea Beise.

Mit Hilfe von Kommunikationsagenturen, eigens gegründeten Tarn-Vereinen, Lobbyisten und prominenten Multiplikatoren – oft ausrangierten Politikern – werden die Ergebnisse der Gefälligkeitsstudien in der Öffentlichkeit platziert. Die auch als Mietmäuler bekannten Politiker und Prominenten sind regelmäßig in TV-Talkshows zu sehen, wo sie für ihre Geldgeber fleißig die Werbetrommel rühren.

Das Ganze wäre weiter nicht schlimm, wenn die Warnt-vor-Meldungen nicht als Argumentationsgrundlage für fragwürdige Reformen dienen würden. Die kostenintensiven Kampagnen seien nichts anderes als eine legale Form von Gehirnwäsche zu Lasten des sozialen Friedens und damit eine Gefahr für die Demokratie. „Gerade weil die damit angestrebten Gesetzesänderungen ganz offensichtlich zum Nachteil der meisten Bürger sind, wird der enorme Aufwand betrieben, um einen Meinungsumschwung herbeizuführen“, erklärt Beise.

Quelle: Beise
Quelle: Beise

Sind also alle Warnt-vor-Meldungen schlecht? Nein. „Von unserer Kritik ausdrücklich ausgenommen sind die Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und die Stauwarnungen des ADAC“, so Beise.

Quelle: privat

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