Aktuelle MeldungenFinanzenRechtVerschiedenes

Hartz-IV-Empfänger muss notfalls in privaten Basistarif wechseln

ARKM.marketing
     

Halle. Privat Krankenversicherte, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, haben keinen Anspruch auf Übernahme des vollen Beitragssatzes durch den Grundsicherungsträger. Vielmehr muss die zuständige Behörde nur einen Zuschuss in Höhe des Beitrags zahlen, den sie an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen hätte, wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle entschied (Beschluss vom 14. April 2010, L 2 AS 16/10 B ER, rechtskräftig). Reiche der Zuschuss nicht für die Versicherungsprämie aus, müsse der Versicherte den Rest aus dem Regelsatz begleichen oder in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln, betonten die Richter.

Zwar sei der Zuschuss auch zur Deckung des Basisbeitrags zu niedrig. Jedoch dürfe die Krankenversicherung einem Versicherten im Basistarif auch bei Beitragsschulden nicht kündigen. Vielmehr behalte der privat Versicherte den vollen Versicherungsschutz und müsse auch keine Arztrechnungen vorfinanzieren. Selbst nach einem Ende des Leistungsbezugs dürfe im Basistarif keine Kündigung wegen aufgelaufener Schulden erfolgen, führten die Richter aus.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.