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Gibt es ein Recht auf Vergessen im Social Web?

München (ots) – Online Reputation Spezialist reputeer gibt Internetnutzern fünf grundlegende Tipps im Umgang mit Daten in sozialen Netzwerken.

Anlässlich des von der EU-Kommission initiierten Aktionstags “Safer Internet Day” am 7. Februar 2012 ist die Diskussion um den Datenschutz im Internet so brisant wie noch nie. Erst vorletzte Woche stellte die EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel eine EU-Datenschutznovelle vor. Die Regeln für Datenverarbeitung, vor allem durch Unternehmen, sollen komplett überarbeitet und europaweit vereinheitlicht werden – zum Schutz der Verbraucher.

Ein Aspekt der Datenschutzreform ist das “Recht vergessen zu werden”, das unter anderem die Möglichkeit bieten soll, Einträge aus sozialen Netzwerken komplett löschen zu lassen. Unklar ist noch, wie das nun artikulierte “Recht auf Vergessen” umgesetzt werden kann. reputeer, Spezialist für Online Reputation Management, rät Verbrauchern, sich nicht auf gesetzliche Regelungen zu verlassen, sondern einen verantwortungsvollen Umgang mit Einträgen, insbesondere in sozialen Netzwerken zu pflegen. “Sobald Internetnutzer explizit eine Einwilligung zur Speicherung, Nutzung oder Weiterverarbeitung ihrer Daten geben – zum Beispiel wenn sie bestimmte Dienste wie Facebook, Apps, o.ä. nutzen – können auch Gesetze die Privatsphäre nicht mehr schützen”, ist Melanie Vogelbacher, reputeer-Geschäftsführerin überzeugt.

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Allein von der technologischen Seite aus betrachtet, ist ein Vergessen nicht möglich. Ins Internet freigelassene Daten werden im Zweifelsfall immer irgendwo gespeichert. Einträge und Bilder im Social Web können jederzeit von anderen Mitgliedern kopiert und weiterverbreitet werden. Zudem verbleiben die Daten auch nach einer vermeintlichen Löschung auf den Servern der Website-Betreiber.

reputeer gibt Nutzern fünf grundlegende Verhaltensregeln im Umgang mit Daten auf sozialen Netzwerken, um das “Recht auf Vergessen” gar nicht erst in Anspruch nehmen zu müssen:

1. Eines ist sicher: Everybody is watching you! Es ist davon auszugehen, dass alles, was gepostet wird, der Öffentlichkeit frei zugänglich ist. Was viele nicht wissen: Es gibt weniger bekannte Funktionen, z. B. bei Facebook, die Neugierigen Inhalte zeigen, auf die sie eigentlich keinen Zugriff haben dürften, da sie mit den entsprechenden Personen keine “Freundschaft” geschlossen haben.

2. Pseudonyme schützen nicht! Selbst wenn der Nutzer seinen Namen verfremdet: Durch die digitalen Freundschaften ist er immer identifizierbar. Vor allem die Email-Adresse mit der man sich registriert hat, gilt als Identifikationskriterium Nummer Eins. Sobald eine Email-Adresse über eine Person bekannt ist, kann legal oder illegal recherchiert werden, wer sich dahinter verbirgt.

3. Digitale Freunde sind keine echten Freunde! Laut einer Untersuchung des Bundesverbands BITKOM liegt die durchschnittliche Kontaktanzahl deutscher Social-Media-Nutzer bei 133. Bei den unter-30-Jährigen liegt der Wert sogar bei 184 digitalen Freundschaftsbändchen. Damit steht fest, dass der vermeintliche Privat-Account nicht privat ist. Er ist ein offener Schauplatz, angefüllt mit Schulkameraden, Kommilitonen, Kollegen, Bekannten und beruflichen Kontakten.

4. Was würde Mutti dazu sagen? Menschen kommunizieren im Web miteinander auf informeller Basis schnell und direkt. Dadurch ist die Hemmschwelle, unpassende oder beleidigende Aussagen zu tätigen, recht gering. Denn die Gesprächspartner befinden sich in keiner direkten face-to-face-Situation. Oft kennt man sich persönlich überhaupt nicht. Daher sollte sich jeder Nutzer vor dem Drücken der Enter-Taste die Frage stellen: “Was würde Mutti sagen, wenn sie das hier von mir lesen würde?” Eltern sind im Zweifelsfall immer noch die moralischen Vorbilder Nummer Eins.

5. Wer zuletzt schreibt ist kein Gewinner! In einem emotionalen Wortgefecht im Netz kann man sich schnell angegriffen fühlen. Dann bleibt nur noch eine Möglichkeit: Der geordnete Rückzug. Im eigenen letzten Kommentar sollten die Beweggründe, die zum Verlassen der Diskussion gefüht haben, kurz erklärt werden. Wenn der Diskussionspartner damit nicht umgehen kann und trotzdem weiter stichelt, ist er zwar der Letzte der schreibt, aber hinterlässt keinen guten Eindruck.

Über reputeer

Die reputeer GmbH Co. KG ist Spezialist im Online Reputation Management und unterstützt Personen und Unternehmen beim Aufbau und nachhaltigen Schutz ihres guten Rufs im Internet. Das Leistungsspektrum von reputeer umfasst Karrieremanagement, Schutz der Privatsphäre sowie Reputationsaufbau von Leistungsträgern in Unternehmen. Für Personen, die wissen wollen, welcher Ruf ihnen im Internet vorauseilt, hat reputeer einen Online Reputations-Check im deutschen Markt eingeführt. Die umfassende Analyse erfolgt durch die von reputeer entwickelte Software “Online Reputation Summary”, die Bewertung durch die Analysten des reputeer-Teams. reputeer ging im April 2011 an den Start und ist eine Tochtergesellschaft der Verlagsgruppe Ebner Ulm mit Sitz in München.

Links

www.reputeer.de www.reputation-summary.de Für weitere Informationen: Vera Vaubel Vaubel Medienberatung Pressereferentin reputeer GmbH Co KG mailto: vera.vaubel@reputeer.de mailto: medienberatung@vaubel.de Tel.: +49-89-98103987

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/100564/2193220/tag-der-internet-sicherheit-am-7-februar-2012-gibt-es-ein-recht-auf-vergessen-im-social-web/api

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