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Gerichtsurteil: Kein Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall

Frankfurt/Main (ddp.djn). Arbeitnehmer haben nach einem Arbeitsunfall in der Regel keinen Anspruch auf Schmerzensgeld von ihrem Arbeitgeber. Geschädigte Beschäftigte könnten nur dann Schadenersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber den Unfall vorsätzlich verursacht habe, stellte das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main klar (Urteil vom 14. Juli 2009, AZ: 13 Sa 2141/08).

Damit war die Klage einer Hilfspflegerin in einer Tierarztklinik erfolglos. Die Klägerin war während der Untersuchung von einem Kater gebissen worden. Als Folge einer Infektion musste der Mitarbeiterin eine Gelenksprothese eingesetzt werden. Die Klägerin verlangte daraufhin von ihrem Arbeitgeber die Zahlung von Schmerzensgeld.

Das Landesarbeitsgericht stellte zwar fest, dass der Arbeitgeber nicht habe ausschließen können, dass sich die Klägerin beim Einfangen des widerspenstigen Katers verletzen würde. Er habe damit aber nicht bereits billigend in Kauf genommen, dass sich die Mitarbeiterin tatsächlich schwer verletzen könne. Der Arbeitgeber handelte nach Ansicht der Richter also nicht bewusst fahrlässig, so dass auch kein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld bestand.

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