Gerichtsurteil: Ausbildungsfreibetrag erst ab Volljährigkeit
Köln (ddp.djn). Der Ausbildungsfreibetrag steht Eltern zu, deren volljährige Kinder sich in der Ausbildung befinden – so sieht es das Gesetz vor. Damit gehen Eltern leer aus, deren minderjährige Kinder in der Ausbildung sind – auch wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen. Diese Ungerechtigkeit wollten Eltern nicht hinnehmen und klagten vor dem Finanzgericht Köln (AZ: 7 K 2854/08) – ohne Erfolg. Das Gericht sah keine verfassungsrechtlichen Bedenken und ging davon aus, dass bei minderjährigen Kindern eine auswärtige Unterbringung in der Regel nicht erforderlich ist. Damit sei davon auszugehen, dass die Aufwendungen, die durch die Ausbildung volljähriger Kinder verursacht werden, regelmäßig höher liegen, als die für die Ausbildung minderjähriger Kinder.
Leider wird sich der Bundesfinanzhof nicht mit der Frage beschäftigen, ob diese Einschätzung so stehenbleiben kann, denn die mögliche Revision wurde nicht eingelegt. Damit müssen betroffene Eltern jetzt selbst klagen, um für ihre minderjährigen Kinder den Ausbildungsfreibetrag erhalten zu können.
Veröffentlicht von:
Letzte Veröffentlichungen:
Technologie2021.03.05Günstige IT-Infrastruktur für das Homeoffice
Verschiedenes2021.03.05Personalentwicklung: So funktioniert Active Sourcing
Verschiedenes2021.03.02Was tun bei Betrug und wie schütze ich mich?
Verschiedenes2021.03.01Diese Dinge müssen Gründer von GmbH oder UG bei der Eröffnung ihres Firmenkontos beachten