Aktuelle MeldungenRechtVerschiedenes

Gericht stärkt Rechte der Verbraucher gegenüber Zeitungsverlagen

ARKM.marketing
     

Berlin. Das Landgericht Berlin hat die Rechte von Verbrauchern gegenüber Verlagen gestärkt. Zeitungsverlage dürfen ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine Erklärung unterschieben, mit der sie der Werbung per Telefon und E-Mail zustimmen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag in Berlin mitteilte. Das gleiche gelte für Bestellcoupons für Abonnenten-Werber.

Der vzbv hatte gegen die Axel Springer AG und den zum Konzern gehörenden Ullstein-Verlag geklagt. Die Richter stellten laut vzbv außerdem klar, dass die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke nur erlaubt ist, wenn der Kunde klar und eindeutig darüber informiert wurde, mit welcher Werbung er rechnen müsse. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Nach Angaben der Verbraucherschützer enthielt der Bestellcoupon der «Berliner Morgenpost» für Werber eines neuen Abonnenten neben der anzukreuzenden Werbeprämie eine vorformulierte Einwilligungserklärung. Darin habe sich der Kunde damit einverstanden erklärt, dass die Zeitung seine Daten für Werbezwecke nutzt, sie von Dritten verarbeiten lässt und er schriftlich, per Telefon und E-Mail über weitere Angebote des Verlags informiert werde. Fast die gleiche Klausel habe in einem Teilnahmecoupon für ein Gewinnspiel der «Welt am Sonntag» gestanden.

(Urteile vom 18.11.2009, AZ: 4 O 89/09 und 4 O 90/09)

ddp.djn/mwo/kos

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.