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Firma in der Schweiz gründen – wann ist es sinnvoll und was ist wichtig zu wissen?

Mit der Gründung eines Unternehmens wird ein besonders großer Schritt in die Selbstständigkeit gemacht. Fast noch größer ist dieser Schritt, wenn es mit der Gründung sogar in ein anderes Land geht. Ganz oben auf der Liste der Wünsche vieler Gründer steht dabei die Firmengründung in der Schweiz. Auch wenn es sich bei der Schweiz um ein Land handelt, das als recht teuer gilt, so sind auch die Verdienstmöglichkeiten nicht zu unterschätzen.

Die Besonderheiten der Schweiz beachten

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Im ersten Schritt ist es wichtig darauf zu achten, dass es sich bei der Schweiz nicht um ein Mitgliedsland handelt, das der EU angehört. Was bedeutet dies für Menschen, die aus einem EU-Land in die Schweiz möchten, um dort ein Unternehmen zu gründen? Wer aus einem Land stammt, das zur Europäischen Union gehört, unterliegt in der Schweiz der sogenannten Personenfreizügigkeit. Das heißt, diese Personen dürfen in die Schweiz ziehen. Sie dürfen sich dort ein Leben aufbauen und dürfen natürlich auch eine Firmengründung umsetzen.

Es ist sogar ein großer Vorteil, eine Firma in der Schweiz zu gründen. Dies gilt dann als eine dauerhafte Selbstständigkeit. Wer eine solche nachweisen kann, der hat auch den Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.

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Der Zeitplan bei der Firmengründung in der Schweiz

Normalerweise kann eine Firma in der Schweiz schnell gegründet werden. Hier muss vom Antrag bis zur Eröffnung der Firma mit einer Dauer von rund vier Wochen gerechnet werden. Wer sich für die Gründung einer Personengesellschaft entscheidet, der kann den Antrag auf diese über ein Online-Portal stellen. Anders sieht es aus, wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet werden soll. In diesem Fall funktioniert der Antrag nicht über das Internet. Hier muss sich direkt an das zuständige Handelsregister gewandt werden, um eine Eintragung vornehmen zu lassen.

Bei allen Planungen muss auch bedacht werden, dass in der Schweiz ebenfalls Sozialversicherungen zu zahlen sind. Das heißt, mit der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist es notwendig, für sich selbst und auch für Mitarbeiter Sozialversicherungen abzuschließen und in diese einzuzahlen. Dazu gehören die Einzahlungen in die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Pensionskasse sowie die private Vorsorge.

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