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Firmengründung im Ausland – Voraussetzungen, Möglichkeiten und Vorteile

Eine Firmengründung im Ausland kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, nicht nur bei Neugründungen, auch das Verlegen eines bestehenden Firmensitzes ins Ausland kann sich für Unternehmer lohnen.

Doch welche Voraussetzungen müssen für eine Firmengründung im Ausland erfüllt werden und was sollte man allgemein in diesem Zusammenhang berücksichtigen?

Voraussetzungen für eine Auslandsfirmengründung

Prinzipiell bieten viele Länder eine Firmengründung auch für Personen an, die nicht über die jeweilige Staatsbürgerschaft verfügen. Auch der Wohnsitz spielt in der Regel nur eine untergeordnete Rolle, wenn es um entsprechende Vergaben geht.

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Wichtig ist allerdings, dass die im Ausland gegründete Firma auch von dem Land aus geleitet wird, in welchem die Registrierung erfolgte. Wer hier nicht selbst umziehen oder pendeln möchte, hat die Möglichkeit, vor Ort einen leitenden Geschäftsführer einzusetzen.

Welche Vorteile bietet eine Firmengründung im Ausland?

In den meisten Fällen erfolgt eine Auslandsfirmengründung aus steuerlichen Gründen, bzw. mit der Absicht so Steuern zu sparen. Auch die Minimierung von Haftungsrisiken ist in vielen Fällen Grund für eine solche Entscheidung. Ein weiterer Beweggrund für eine Firmengründung im Ausland ist auch die Expansion eines Unternehmens und die Erschließung neuer Märkte. Die Vorteile sind also im Wesentlichen:

  • Reduzierung der Steuerlast
  • Minimierung von Haftungsrisiken / Schutz von privatem Vermögen
  • Erschließung neuer Märkte
  • Profitieren von günstigeren Lizenzen im Ausland

Wenn man sich für eine Firmengründung im Ausland entscheidet, stellt sich zunächst einmal die Frage, welches Land sich zu diesem Zweck am besten eignet. Hier kann keine pauschale Antwort gegeben werden, vielmehr kommt es immer auf die jeweils individuellen Umstände, Ziele und Ansprüche an.

Welche Länder bieten sich für eine Gründung an?

Am unkompliziertesten ist eine Gründung im Ausland für EU-Bürger in einem EU-Mitgliedsstaat möglich. Beliebt sind hier vor allem Bulgarien, Estland, Rumänien oder Litauen, die alle mit vergleichsweise geringe Kosten und geringer Bürokratie bei einer Gründung überzeugen. Aber auch Irland, Luxemburg oder die Schweiz sind beliebte Länder für Auslandsgründungen innerhalb der EU.

Bei anderen Ländern, vor allem Nicht-EU-Ländern, ist es meist etwas komplizierter. Full-Service-Dienstleister, wie beispielsweise die gruendungskanzlei.eu, können bei einer Firmengründung umfassend unterstützen. Sie kennen die genauen Anforderungen und Gesetze im jeweiligen Land und können für eine reibungslose und schnelle Gründung sorgen.

Fazit

Die Für- und Gegenargumente für eine Firmengründung im Ausland, sollten im individuellen Einzelfall immer genau gegeneinander abgewogen werden. Unter den richtigen Voraussetzungen kann eine solche Auslandsgründung durchaus profitabel für Gründer sein.

Damit die Gründung so reibungslos wie möglich erfolgen kann, ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Dienstleister zu wenden, der mit den jeweiligen Vorschriften und Gesetzen im Zielland vertraut ist, und aktiv bei der Gründung unterstützen kann. So lassen sich Fehler, Verzögerungen oder sonstige Komplikationen vermeiden und der offiziellen Firmengründung steht nichts mehr entgegen.

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