Firmenflugzeug steuerlich nicht absetzbar
München. Selbstständige haben einen großen Spielraum, wenn es darum geht, Kosten der privaten Lebensführung zumindest zum Teil auf den Fiskus abzuwälzen. Soll allerdings ein Sportflugzeug steuerlich anerkannt werden, ist das Ende der steuerlichen Fahnenstange erreicht. Das Finanzgericht München (AZ: 7 K 1182/08) hielt es für rechtmäßig, dass das Finanzamt die Kosten für den Flugbetrieb einer Sportmaschine nicht anerkennt hatte, die der Geschäftsführer einer GmbH gerne abgesetzt hätte.
Die Richter verwiesen auf das Einkommensteuergesetz, wonach Aufwendungen für Jagd und Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen den Gewinn nicht mindern dürfen. Und die Kosten für ein Sportflugzeug fielen unter diese “ähnlichen Zwecke”, sodass die Aufwendungen als private Lebenshaltungskosten einzustufen und damit steuerlich nicht absetzbar seien.
Veröffentlicht von:
Letzte Veröffentlichungen:
- Aktuelle Meldungen15. April 2013Care-Energy startet Auslieferung kostenfreier Photovoltaikmodule
- Aktuelle Meldungen11. April 2013GM setzt voll auf Opel
- Politik11. April 2013Ramsauer hält Eröffnung des Hauptstadtflughafens 2015 für realistisch
- Aktuelle Meldungen11. April 2013Verdacht auf Pferdefleisch: Niederlande rufen 50.000 Tonnen Fleisch zurück